Elektrofahrzeug
Batteriepass-Pflicht
Welche Batterien benötigen einen Batteriepass?
Ab dem wird der digitale Batteriepass für bestimmte Batterien verpflichtend. Entscheidend ist dabei die Batterieart: Betroffen sind Elektrofahrzeugbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel sowie Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh.
Die Rechtsgrundlage ist Artikel 77 der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Er legt fest, für welche Batteriearten ab dem Stichtag ein elektronischer Batteriepass erforderlich ist. Geräte- und Starterbatterien sind dort nicht als eigene passpflichtige Kategorien genannt.
Klassifikation nach Batterieart
Pflichtstart · 2027
EV
LV
Industrie
Elektrofahrzeug
Batteriepass ab
E-Bike / Scooter
Batteriepass ab
> 2 kWh
Batteriepass ab
Auf einen Blick
- 3 Batteriegruppen
sind vom Batteriepass erfasst
EV-Batterien, LV-Batterien und bestimmte Industriebatterien.
- > 2 kWh
gilt als Grenze für Industriebatterien
Diese Kapazitätsschwelle gilt nur für Industriebatterien.
startet die Batteriepasspflicht
für die genannten Batterien, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.
Betroffene Batteriearten
Drei Batteriegruppen stehen im Fokus.
Ob eine Batterie einen digitalen Batteriepass benötigt, richtet sich nach ihrer Einordnung gemäß der EU-Batterieverordnung. Für die Batteriepasspflicht sind drei Kategorien entscheidend.
Technische Klassifikation
EV / Traction
- Typ
- Traktionsbatterie
- Kapazität
- 78 kWh
- Anwendung
- Elektrofahrzeug
Elektrofahrzeugbatterien
Elektrofahrzeugbatterien sind Batterien, die speziell für die Traktion von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen ausgelegt sind. Dazu gehören insbesondere die großen Traktionsbatterien von Pkw, Nutzfahrzeugen und vergleichbaren Elektrofahrzeugen.
Die EU-Definition umfasst entsprechende Batterien für Hybrid- und Elektrofahrzeuge; bei bestimmten Fahrzeugen der Klasse L ist außerdem die Gewichtsgrenze von mehr als 25 kg relevant.
Typische Beispiele
- Batterie eines Elektro-Pkw
- Batterie eines Plug-in-Hybrids
- Batterie eines elektrischen Lieferwagens
- Traktionsbatterie größerer Elektrofahrzeuge
Technische Klassifikation
LV
- Kategorie
- LV
- Gewicht
- ≤ 25 kg
- Anwendung
- Radfahrzeug
Batterien für leichte Verkehrsmittel
LV-Batterien (englisch: LMT batteries) versorgen leichte, radgebundene Verkehrsmittel mit elektrischer Energie. Dazu zählen insbesondere Anwendungen, bei denen das Fahrzeug ausschließlich elektrisch oder durch eine Kombination aus Motor- und Muskelkraft angetrieben werden kann.
Die EU-Verordnung definiert diese Kategorie als gekapselte Batterien bis einschließlich 25 kg für entsprechende Radfahrzeuge, sofern es sich nicht bereits um eine Elektrofahrzeugbatterie handelt.
Typische Beispiele
- E-Bike-Batterie
- Pedelec-Batterie
- Batterie eines E-Scooters
- Batterie vergleichbarer leichter Elektrofahrzeuge
Technische Klassifikation
Industrial
Beispielkapazität
5,2 kWh
Industriebatterien mit mehr als 2 kWh
Industriebatterien bilden eine sehr breite Kategorie. Dazu gehören Batterien, die speziell für industrielle Zwecke ausgelegt sind, sowie bestimmte andere Batterien mit einem Gewicht von mehr als 5 kg, sofern sie nicht einer anderen ausdrücklich definierten Kategorie zugeordnet sind.
Für den Batteriepass kommt zusätzlich eine entscheidende Grenze hinzu:
Kapazität > 2 kWh
Nur Industriebatterien mit mehr als 2 kWh fallen in dieser Kategorie unter die Batteriepasspflicht.
Typische Beispiele können sein
- stationäre Batteriespeicher
- industrielle Energiespeichersysteme
- Batteriesysteme für Maschinen
- größere Backup-/Speicherlösungen
Bei konkreten Produkten muss trotzdem die regulatorische Kategorie geprüft werden.
Schnellprüfung
Braucht meine Batterie einen Batteriepass?
Wählen Sie zuerst die passende Batteriekategorie. Das Ergebnis steht direkt im jeweiligen Zweig – nur bei Industriebatterien ist zusätzlich die Kapazität entscheidend.
Ausgangspunkt
Welche Batterieart liegt vor?
Leichte Verkehrsmittel
LV-Batterie
Industrie
Industriebatterie
Kapazität prüfen
Andere Kategorie
Geräte-, Starter- oder sonstige Batterie
Unsicher bei der Einordnung?
Batteriepass-Check startenNicht jede Batterie benötigt einen Batteriepass.
Die EU-Batterieverordnung unterscheidet insgesamt mehrere Batteriekategorien. Die Batteriepasspflicht gilt jedoch nicht pauschal für alle Batterien.
Gerätebatterien
Gerätebatterien sind kleine, gekapselte Batterien bis 5 kg, die nicht speziell industriell eingesetzt werden und weder Elektrofahrzeug-, LV- noch Starterbatterien sind. Für diese Kategorie besteht derzeit keine allgemeine Batteriepasspflicht.
Typische Beispiele
- AA-/AAA-Batterien
- Knopfzellen
- kleinere Geräteakkus
Status
Keine generelle Batteriepasspflicht
Starterbatterien
Starterbatterien dienen insbesondere der Bereitstellung von Energie für Anlasser, Beleuchtung oder Zündung. Auch diese Kategorie ist nicht als eigene batteriepasspflichtige Kategorie genannt.
Status
Keine generelle Batteriepasspflicht
Für die Einordnung entscheidend
Entscheidend ist immer die tatsächliche regulatorische Einordnung. Produktbezeichnung, Einsatzgebiet oder umgangssprachliche Bezeichnungen reichen dafür nicht unbedingt aus.
Häufiges Missverständnis
Gilt die 2-kWh-Grenze für alle Batterien?
Nein.
Die gesetzliche Kapazitätsgrenze von mehr als 2 kWh bezieht sich ausdrücklich auf Industriebatterien.
Für Elektrofahrzeugbatterien und LV-Batterien nennt die Vorschrift für die Batteriepasspflicht keine entsprechende 2-kWh-Mindestgrenze.
Beispiele
Typische Batterien richtig einordnen.
Vereinfachte Beispiele zur Orientierung. Für die rechtliche Einordnung sind die Definitionen und der konkrete Einsatzzweck maßgeblich.
| Beispiel | Wahrscheinliche Kategorie | Batteriepass ab 2027? |
|---|---|---|
| E-Auto-Traktionsbatterie | KategorieElektrofahrzeugbatterie | Batteriepass ab 2027?Ja |
| Plug-in-Hybrid-Batterie | KategorieElektrofahrzeugbatterie | Batteriepass ab 2027?Ja |
| E-Bike-Akku | KategorieLV-Batterie | Batteriepass ab 2027?Ja |
| E-Scooter-Akku | KategorieLV-Batterie | Batteriepass ab 2027?Ja |
| Stationärer Speicher 10 kWh | KategorieIndustriebatterie | Batteriepass ab 2027?Ja |
| Industriespeicher 1,5 kWh | KategorieIndustriebatterie | Batteriepass ab 2027?Nein(Kapazität ≤ 2 kWh) |
| AA-Batterie | KategorieGerätebatterie | Batteriepass ab 2027?Nein |
| Smartphone-Akku | Kategorieregelmäßig Gerätebatterie | Batteriepass ab 2027?Nein |
| klassische 12-V-Starterbatterie | KategorieStarterbatterie | Batteriepass ab 2027?Nein |
Und was ist mit Sonderfällen?
Batteriezellen oder Module
Batteriezellen oder -module, die zur endgültigen Verwendung separat auf dem Markt bereitgestellt und nicht in größere Batteriesätze eingebaut werden, gelten nach der Verordnung selbst als Batterien und werden der jeweils vergleichbarsten Kategorie zugeordnet.
Batterie ist bereits in ein Produkt eingebaut
Die EU-Batterieverordnung erfasst Batterien grundsätzlich auch dann, wenn sie in andere Produkte eingebaut, ihnen beigefügt oder dafür vorgesehen sind. Entscheidend bleibt die jeweilige Batteriekategorie.
Das ist beispielsweise für E-Bikes oder Fahrzeuge wichtig.
Meine Batterie passt scheinbar in mehrere Kategorien
Die Kategorien sollten anhand der Legaldefinitionen geprüft werden. Einsatzgebiet, Gewicht, Kapazität und vorgesehene Funktion können für die Einordnung entscheidend sein.
Ab 18. Februar 2027
Betroffen heißt: Der Batteriepass muss bereitstehen.
Die EU-Batterieverordnung knüpft die Pflicht an Batterien, die ab dem in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden und einer der genannten Kategorien angehören. Für diese Batterien muss eine elektronische Akte – der Batteriepass – vorhanden sein.
Was „Inverkehrbringen“ genau bedeutet- Herstellung
- Bereitstellung
- Inverkehrbringen
- EU-Markt
Noch unsicher?
Finden Sie heraus, ob Ihre Batterie betroffen ist.
Beantworten Sie wenige Fragen zu Batterieart, Einsatzgebiet und Kapazität. Der Batteriepass-Check gibt Ihnen anschließend eine erste Einschätzung zur Batteriepasspflicht und zeigt die nächsten relevanten Schritte.
- wenige Minuten
- ohne Registrierung
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Batteriepass-Check
Schritt 2 von 4
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu betroffenen Batterien
Die wichtigsten Antworten zur Batteriepasspflicht und zur Einordnung unterschiedlicher Batteriearten.
Welche Batterien benötigen ab 2027 einen Batteriepass?
Betroffen sind Elektrofahrzeugbatterien, LV-Batterien sowie Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh, sofern sie ab dem 18. Februar 2027 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.
Braucht jede E-Bike-Batterie einen Batteriepass?
E-Bike-Batterien fallen typischerweise unter die Kategorie der LV-Batterien. Für diese Kategorie sieht die EU-Batterieverordnung ab dem 18. Februar 2027 einen Batteriepass vor, sofern die konkrete Batterie der gesetzlichen Definition entspricht.
Braucht jede Industriebatterie einen Batteriepass?
Nein. Für die Batteriepasspflicht gilt bei Industriebatterien ausdrücklich eine Kapazität von mehr als 2 kWh.
Benötigt eine Elektrofahrzeugbatterie weniger als 2 kWh einen Batteriepass?
Für Elektrofahrzeugbatterien enthält die EU-Batterieverordnung keine allgemeine 2-kWh-Schwelle. Die Kapazitätsgrenze bezieht sich auf Industriebatterien.
Brauchen normale Haushaltsbatterien einen Batteriepass?
Gerätebatterien wie typische AA-, AAA- oder Knopfzellen sind nicht als eigene batteriepasspflichtige Kategorie genannt.
Was ist bei eingebauten Batterien?
Die Batterieverordnung gilt grundsätzlich auch für Batterien, die in andere Produkte eingebaut oder diesen beigefügt sind. Entscheidend ist weiterhin ihre regulatorische Kategorie.
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Was Sie als Nächstes wissen sollten.
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