Beginn der Batteriepasspflicht
Ab diesem Datum gilt die Batteriepasspflicht für die relevanten Batteriegruppen.
Batteriepasspflicht ab FristenPflicht und Fristen im Überblick
PFLICHT & FRISTEN
Ab dem 18. Februar 2027 benötigen bestimmte Batterien einen digitalen Batteriepass, wenn sie in der Europäischen Union in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.
Betroffen sind Elektrofahrzeugbatterien, LV-Batterien (englisch: LMT batteries) sowie Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh. Für Unternehmen bedeutet das: Die notwendigen Daten, Prozesse und technischen Voraussetzungen müssen bereits vor dem Stichtag vorbereitet sein.
Verbindlicher Stichtag
EU 2023/1542
Die Batteriepasspflicht beginnt.
Für Elektrofahrzeugbatterien, LV-Batterien und Industriebatterien mit mehr als 2 kWh.
Der Stichtag
Ab diesem Datum gilt die Batteriepasspflicht für die relevanten Batteriegruppen.
3 Batteriegruppen
Elektrofahrzeugbatterien, LV-Batterien und Industriebatterien mit mehr als 2 kWh.
Inverkehrbringen
Entscheidend ist grundsätzlich die erstmalige Bereitstellung einer Batterie auf dem EU-Markt.
Keine reine Website-Pflicht
Daten, Identifikation, Zugriffsrechte und technische Prozesse müssen zum Stichtag funktionieren.
Zeitplan
Der 18. Februar 2027 ist kein isolierter Termin. Seit Inkrafttreten der EU-Batterieverordnung entsteht schrittweise die regulatorische und technische Infrastruktur für den digitalen Batteriepass.
Die Verordnung (EU) 2023/1542 tritt in Kraft und schafft erstmals einen umfassenden europäischen Rechtsrahmen für den gesamten Lebenszyklus von Batterien.
Dazu gehört auch die Grundlage für den digitalen Batteriepass.
Seit dem 18. Februar 2024 ist die Batterieverordnung grundsätzlich anzuwenden. Einzelne Pflichten innerhalb der Verordnung greifen jedoch zu unterschiedlichen späteren Zeitpunkten.
Im Juli 2026 wurden zentrale technische Grundlagen für das europäische Digital-Product-Passport-System geschaffen. Dazu gehören der regulatorische Rahmen für das DPP Registry sowie die Veröffentlichung beziehungsweise Referenzierung erster harmonisierter DPP-Standards.
In Betrieb
Seit dem 20. Juli 2026 ist das europäische DPP Registry operativ. Unternehmen können bereits die Testumgebung und technische Dokumentation nutzen.
Das Registry speichert nicht den vollständigen Batteriepass. Es dient unter anderem der Registrierung eindeutiger Produktidentifikatoren und zugehöriger Metadaten, während die detaillierten Produktdaten dezentral bereitgestellt werden.
JETZT2026
Aktueller Fokus
Der regulatorische Rahmen steht inzwischen weitgehend, und die technische Infrastruktur nimmt konkrete Form an. Für Unternehmen beginnt damit die entscheidende Umsetzungsphase.
Was jetzt passieren sollte
Geplant
Nach der aktuell veröffentlichten Zeitplanung der Europäischen Kommission soll im September 2026 eine Implementierungsentscheidung zu den verbleibenden zwei DPP-Standards folgen.
Zeitplanung der Europäischen Kommission; zukünftige Termine können sich noch ändern.
Q42026
Geplant
Für das vierte Quartal 2026 plant die Kommission derzeit einen Durchführungsrechtsakt zu den Zugriffsrechten beim Batteriepass.
Dieser Schritt ist besonders relevant, weil der Batteriepass zwischen öffentlich zugänglichen Informationen und Daten mit eingeschränktem Zugriff unterscheidet.
Indikative DPP-Roadmap der Europäischen Kommission; der Termin ist noch nicht verbindlich.
Verbindlicher Termin
Ab diesem Tag muss jede neu in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene Elektrofahrzeugbatterie, LV-Batterie sowie Industriebatterie mit mehr als 2 kWh über einen Batteriepass verfügen.
Unternehmen müssen zu diesem Zeitpunkt nicht erst mit der Vorbereitung beginnen – der Pass muss für die betroffene Batterie bereits bereitstehen.
Der entscheidende Zeitpunkt
Die EU-Batterieverordnung knüpft die Batteriepasspflicht daran, dass eine relevante Batterie ab dem 18. Februar 2027 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird.
Entscheidend ist deshalb nicht einfach, wann eine Batterie produziert wurde.
Erstmalige Bereitstellung auf dem EU-Markt
„Inverkehrbringen“ bezeichnet die erstmalige Bereitstellung einer Batterie auf dem Unionsmarkt.
Abgabe für Vertrieb oder Verwendung
Dazu gehört die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe einer Batterie für Vertrieb oder Verwendung auf dem EU-Markt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit.
Erstmalige Nutzung in der EU
„Inbetriebnahme“ bezeichnet die erstmalige Nutzung einer Batterie in der Union für ihren vorgesehenen Zweck, wenn sie zuvor nicht bereits in Verkehr gebracht wurde.
Kurz gesagt: Maßgeblich ist der erste Markteintritt – oder, wenn die Batterie zuvor nicht vermarktet wurde, ihre erste Nutzung in der EU.
Bestehende Batterien
Nein – nicht allein wegen des Stichtags.
Die Batteriepasspflicht gilt für relevante Batterien, die ab dem 18. Februar 2027 erstmals auf dem EU-Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden.
War eine Batterie schon vorher auf dem Markt, entsteht durch das Erreichen des Datums grundsätzlich keine rückwirkende Passpflicht.
Zwei unterschiedliche Termine
Die EU-Batterieverordnung enthält viele Pflichten mit unterschiedlichen Startterminen. Der 18. Februar 2027 betrifft speziell den Batteriepass.
Seit 18. Februar
Ab 18. Februar
Vorbereitung
Der Batteriepass sollte nicht erst kurz vor dem Stichtag umgesetzt werden. Viele erforderliche Informationen liegen heute in unterschiedlichen Abteilungen, ERP-Systemen, Lieferantendokumenten oder noch gar nicht strukturiert vor.
Jetzt – Scope klären
Danach – Datenbasis schaffen
Vor dem Rollout – Technik integrieren
Vor dem 18.02.2027 – produktiv testen
Am 18. Februar 2027 sollte kein Projekt starten. Der Prozess sollte bereits funktionieren.
Bis zum Pflichtstart
174Tage
Die technische Erstellung eines Batteriepasses ist nur ein Teil der Aufgabe. Der größere Aufwand liegt häufig in Datenverfügbarkeit, internen Verantwortlichkeiten, Lieferantenprozessen und der Integration bestehender Systeme.
Wer diese Themen frühzeitig angeht, kann den Pflichtstart als kontrollierten Rollout statt als kurzfristiges Compliance-Projekt behandeln.
DPP Registry
Unternehmen müssen nicht bis 2027 warten, um sich mit der europäischen DPP-Infrastruktur auseinanderzusetzen.
Das DPP Registry ist seit dem 20. Juli 2026 operativ. Die Europäische Kommission stellt zusätzlich eine Testumgebung, technische Dokumentation und Implementierungsinformationen bereit.
DPP Registry
Battery deadline
18 FEB 2027
Einordnung: Die detaillierten Batteriepass-Daten werden dezentral bereitgestellt. Im Registry werden unter anderem eindeutige Identifikatoren und erforderliche Metadaten registriert.
Regulatorischer Stand
Der Pflichttermin des Batteriepasses ist gesetzlich festgelegt. Teile des technischen und organisatorischen Rahmens werden jedoch weiterhin konkretisiert.
Festgelegt
Der Termin ist in der EU-Batterieverordnung verbindlich festgelegt.
Bereits verfügbar
Das Registry ist seit Juli 2026 operativ; erste DPP-Standards sind veröffentlicht beziehungsweise referenziert.
Noch in Entwicklung
Nach derzeitiger Kommissionsplanung folgen unter anderem weitere Standardisierungs- und Zugriffsregelungen im Verlauf des zweiten Halbjahres 2026. Die EU kennzeichnet diese Planung als indikativ.
Klarstellung
Nicht unbedingt.
Entscheidend ist nicht allein das Produktionsdatum. Wird die Batterie erst ab dem 18. Februar 2027 erstmals auf dem EU-Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen, kann die Batteriepasspflicht greifen.
Grundsätzlich nicht pauschal.
Die Pflicht knüpft an das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme ab dem Stichtag an.
Technisch möglich – strategisch riskant.
Datenbeschaffung, Lieferantenprozesse, Identifikation, Zugriffskonzepte und Integration benötigen häufig deutlich mehr Zeit als die eigentliche Darstellung des Passes.
So pauschal stimmt das nicht mehr.
Das DPP Registry ist bereits seit Juli 2026 operativ und bietet eine Testumgebung sowie technische Dokumentation. Weitere Details werden parallel weiterentwickelt.
Ihre Situation
Ob Sie einen Batteriepass benötigen, hängt nicht nur vom Datum ab. Entscheidend sind auch Batteriekategorie, Kapazität und die konkrete Marktrolle Ihres Unternehmens.
Batteriepass-Check
Schritt 2 von 4
Häufige Fragen
Die Batteriepasspflicht gilt ab dem 18. Februar 2027 für Elektrofahrzeugbatterien, LV-Batterien sowie Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh, die ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.
Inverkehrbringen ist die erstmalige Bereitstellung einer Batterie auf dem Markt der Europäischen Union.
Nein. Entscheidend ist für die Batteriepasspflicht insbesondere, wann die Batterie in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Eine Batterie kann beispielsweise bereits 2026 hergestellt worden sein, aber erst 2027 erstmals auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.
Art. 77 knüpft die Pflicht an Batterien, die ab dem Stichtag in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Eine zuvor bereits in Verkehr gebrachte Batterie wird nicht allein durch Erreichen des Datums erneut in Verkehr gebracht. Sonderfälle wie Wiederaufarbeitung, Umnutzung oder der Import gebrauchter Batterien aus Drittländern müssen jedoch gesondert betrachtet werden.
Nein. Die Pflicht betrifft die in Art. 77 genannten Batteriegruppen. Dazu zählen Elektrofahrzeugbatterien, LV-Batterien und Industriebatterien mit mehr als 2 kWh.
Ja. Die Europäische Kommission hat das DPP Registry am 20. Juli 2026 in Betrieb genommen. Eine Testumgebung und technische Ressourcen stehen ebenfalls zur Verfügung.
Nein. Der gesetzliche Pflichttermin steht fest, während einzelne technische und organisatorische Detailregelungen sowie Standardisierungsarbeiten weiterhin konkretisiert werden. Die Kommission plant weitere Schritte im Verlauf des zweiten Halbjahres 2026.
Unternehmen mit betroffenen Batterien sollten bereits jetzt mit der Bestandsaufnahme beginnen. Besonders Datenverfügbarkeit, Lieferanteninformationen, interne Verantwortlichkeiten und technische Integrationen können längere Vorlaufzeiten benötigen.
Quellen & Stand
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Betroffene Batterien
EV-, LV- und Industriebatterien verständlich voneinander abgrenzen.
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