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Batteriepasspflicht ab Fristen

PFLICHT & FRISTEN

Wann wird der Batteriepass Pflicht?

Ab dem 18. Februar 2027 benötigen bestimmte Batterien einen digitalen Batteriepass, wenn sie in der Europäischen Union in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.

Betroffen sind Elektrofahrzeugbatterien, LV-Batterien (englisch: LMT batteries) sowie Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh. Für Unternehmen bedeutet das: Die notwendigen Daten, Prozesse und technischen Voraussetzungen müssen bereits vor dem Stichtag vorbereitet sein.

Verbindlicher Stichtag

EU 2023/1542

Die Batteriepasspflicht beginnt.

Für Elektrofahrzeugbatterien, LV-Batterien und Industriebatterien mit mehr als 2 kWh.

Der Batteriepass wird am 18. Februar 2027 für die relevanten Batteriegruppen verpflichtend.

Der Stichtag

Der Stichtag auf einen Blick

Beginn der Batteriepasspflicht

Ab diesem Datum gilt die Batteriepasspflicht für die relevanten Batteriegruppen.

3 Batteriegruppen

fallen unmittelbar unter die Pflicht

Elektrofahrzeugbatterien, LV-Batterien und Industriebatterien mit mehr als 2 kWh.

Inverkehrbringen

ist der zentrale Zeitpunkt

Entscheidend ist grundsätzlich die erstmalige Bereitstellung einer Batterie auf dem EU-Markt.

Keine reine Website-Pflicht

der Pass muss vorbereitet sein

Daten, Identifikation, Zugriffsrechte und technische Prozesse müssen zum Stichtag funktionieren.

Zeitplan

Vom EU-Regelwerk zur Batteriepasspflicht.

Der 18. Februar 2027 ist kein isolierter Termin. Seit Inkrafttreten der EU-Batterieverordnung entsteht schrittweise die regulatorische und technische Infrastruktur für den digitalen Batteriepass.

  1. EU-Batterieverordnung tritt in Kraft

    Die Verordnung (EU) 2023/1542 tritt in Kraft und schafft erstmals einen umfassenden europäischen Rechtsrahmen für den gesamten Lebenszyklus von Batterien.

    Dazu gehört auch die Grundlage für den digitalen Batteriepass.

  2. EU-Batterieverordnung wird grundsätzlich anwendbar

    Seit dem 18. Februar 2024 ist die Batterieverordnung grundsätzlich anzuwenden. Einzelne Pflichten innerhalb der Verordnung greifen jedoch zu unterschiedlichen späteren Zeitpunkten.

  3. Technischer DPP-Rahmen wird konkret

    Im Juli 2026 wurden zentrale technische Grundlagen für das europäische Digital-Product-Passport-System geschaffen. Dazu gehören der regulatorische Rahmen für das DPP Registry sowie die Veröffentlichung beziehungsweise Referenzierung erster harmonisierter DPP-Standards.

  4. In Betrieb

    DPP Registry geht in Betrieb

    Seit dem 20. Juli 2026 ist das europäische DPP Registry operativ. Unternehmen können bereits die Testumgebung und technische Dokumentation nutzen.

    Das Registry speichert nicht den vollständigen Batteriepass. Es dient unter anderem der Registrierung eindeutiger Produktidentifikatoren und zugehöriger Metadaten, während die detaillierten Produktdaten dezentral bereitgestellt werden.

    Offizielle DPP-Informationen
  5. JETZT2026

    Aktueller Fokus

    Vorbereitungsphase für Unternehmen

    Der regulatorische Rahmen steht inzwischen weitgehend, und die technische Infrastruktur nimmt konkrete Form an. Für Unternehmen beginnt damit die entscheidende Umsetzungsphase.

    Was jetzt passieren sollte

    1. Batterien klassifizieren
    2. Datenquellen identifizieren
    3. Verantwortlichkeiten klären
    4. technische Umsetzung testen
  6. Geplant

    Weitere DPP-Standards geplant

    Nach der aktuell veröffentlichten Zeitplanung der Europäischen Kommission soll im September 2026 eine Implementierungsentscheidung zu den verbleibenden zwei DPP-Standards folgen.

    Zeitplanung der Europäischen Kommission; zukünftige Termine können sich noch ändern.

  7. Q42026

    Geplant

    Regeln für Batteriepass-Zugriffsrechte geplant

    Für das vierte Quartal 2026 plant die Kommission derzeit einen Durchführungsrechtsakt zu den Zugriffsrechten beim Batteriepass.

    Dieser Schritt ist besonders relevant, weil der Batteriepass zwischen öffentlich zugänglichen Informationen und Daten mit eingeschränktem Zugriff unterscheidet.

    Indikative DPP-Roadmap der Europäischen Kommission; der Termin ist noch nicht verbindlich.

  8. Verbindlicher Termin

    Der Batteriepass wird Pflicht

    Ab diesem Tag muss jede neu in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene Elektrofahrzeugbatterie, LV-Batterie sowie Industriebatterie mit mehr als 2 kWh über einen Batteriepass verfügen.

    Unternehmen müssen zu diesem Zeitpunkt nicht erst mit der Vorbereitung beginnen – der Pass muss für die betroffene Batterie bereits bereitstehen.

Der entscheidende Zeitpunkt

Entscheidend ist nicht das Herstellungsdatum allein.

Die EU-Batterieverordnung knüpft die Batteriepasspflicht daran, dass eine relevante Batterie ab dem 18. Februar 2027 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird.

Entscheidend ist deshalb nicht einfach, wann eine Batterie produziert wurde.

Inverkehrbringen

Erstmalige Bereitstellung auf dem EU-Markt

„Inverkehrbringen“ bezeichnet die erstmalige Bereitstellung einer Batterie auf dem Unionsmarkt.

Bereitstellung auf dem Markt

Abgabe für Vertrieb oder Verwendung

Dazu gehört die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe einer Batterie für Vertrieb oder Verwendung auf dem EU-Markt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit.

Inbetriebnahme

Erstmalige Nutzung in der EU

„Inbetriebnahme“ bezeichnet die erstmalige Nutzung einer Batterie in der Union für ihren vorgesehenen Zweck, wenn sie zuvor nicht bereits in Verkehr gebracht wurde.

Kurz gesagt: Maßgeblich ist der erste Markteintritt – oder, wenn die Batterie zuvor nicht vermarktet wurde, ihre erste Nutzung in der EU.

Bestehende Batterien

Müssen bestehende Batterien nachträglich einen Batteriepass bekommen?

Nein – nicht allein wegen des Stichtags.

Die Batteriepasspflicht gilt für relevante Batterien, die ab dem 18. Februar 2027 erstmals auf dem EU-Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden.

War eine Batterie schon vorher auf dem Markt, entsteht durch das Erreichen des Datums grundsätzlich keine rückwirkende Passpflicht.

Zwei unterschiedliche Termine

Die Batterieverordnung gilt bereits. Der Batteriepass folgt 2027.

Die EU-Batterieverordnung enthält viele Pflichten mit unterschiedlichen Startterminen. Der 18. Februar 2027 betrifft speziell den Batteriepass.

  1. Seit 18. Februar

    Die EU-Batterieverordnung ist grundsätzlich anwendbar.

  2. Ab 18. Februar

    Die Batteriepasspflicht beginnt für die relevanten Batteriegruppen.

Vorbereitung

Was Unternehmen bis Februar 2027 tun sollten.

Der Batteriepass sollte nicht erst kurz vor dem Stichtag umgesetzt werden. Viele erforderliche Informationen liegen heute in unterschiedlichen Abteilungen, ERP-Systemen, Lieferantendokumenten oder noch gar nicht strukturiert vor.

  1. Jetzt – Scope klären

    Betroffenheit prüfen

    • Batterieportfolio klassifizieren
    • relevante Batteriekategorien identifizieren
    • Marktrollen klären
    • Produkte mit Einführung ab Februar 2027 priorisieren
    Batteriepass-Check starten
  2. Danach – Datenbasis schaffen

    Daten und Verantwortlichkeiten aufbauen

    • benötigte Datenfelder identifizieren
    • Datenquellen zuordnen
    • Lieferantendaten berücksichtigen
    • Verantwortliche für Pflege und Freigabe festlegen
    Datenfelder einordnen
  3. Vor dem Rollout – Technik integrieren

    Batteriepass technisch umsetzen

    • eindeutige Identifikatoren
    • QR-Code
    • strukturierter Datensatz
    • Rollen und Zugriffsrechte
    • Registry-Prozess
    • APIs / Importe
  4. Vor dem 18.02.2027 – produktiv testen

    End-to-End-Prozess validieren

    • echte Produktdaten testen
    • Scan des QR-Codes prüfen
    • öffentliche Ansicht prüfen
    • Registry-Prozess testen
    • Fehler- und Updateprozesse prüfen
    • Verantwortlichkeiten im Betrieb testen

Am 18. Februar 2027 sollte kein Projekt starten. Der Prozess sollte bereits funktionieren.

Bis zum Pflichtstart

174Tage

Genug Zeit – wenn Sie jetzt beginnen.

Die technische Erstellung eines Batteriepasses ist nur ein Teil der Aufgabe. Der größere Aufwand liegt häufig in Datenverfügbarkeit, internen Verantwortlichkeiten, Lieferantenprozessen und der Integration bestehender Systeme.

Wer diese Themen frühzeitig angeht, kann den Pflichtstart als kontrollierten Rollout statt als kurzfristiges Compliance-Projekt behandeln.

DPP Registry

Die technische Infrastruktur ist bereits verfügbar.

Unternehmen müssen nicht bis 2027 warten, um sich mit der europäischen DPP-Infrastruktur auseinanderzusetzen.

Das DPP Registry ist seit dem 20. Juli 2026 operativ. Die Europäische Kommission stellt zusätzlich eine Testumgebung, technische Dokumentation und Implementierungsinformationen bereit.

DPP Registry im Detail

DPP Registry

StatusOperational
Production Registry
Testing Environment
User Interface
API

Battery deadline

18 FEB 2027

Ready to test

Einordnung: Die detaillierten Batteriepass-Daten werden dezentral bereitgestellt. Im Registry werden unter anderem eindeutige Identifikatoren und erforderliche Metadaten registriert.

Regulatorischer Stand

Nicht jedes Detail ist bereits abgeschlossen.

Der Pflichttermin des Batteriepasses ist gesetzlich festgelegt. Teile des technischen und organisatorischen Rahmens werden jedoch weiterhin konkretisiert.

Festgelegt

Batteriepasspflicht ab 18.02.2027

Der Termin ist in der EU-Batterieverordnung verbindlich festgelegt.

Bereits verfügbar

DPP Registry und zentrale technische Grundlagen

Das Registry ist seit Juli 2026 operativ; erste DPP-Standards sind veröffentlicht beziehungsweise referenziert.

Noch in Entwicklung

Weitere Standards und Detailregelungen

Nach derzeitiger Kommissionsplanung folgen unter anderem weitere Standardisierungs- und Zugriffsregelungen im Verlauf des zweiten Halbjahres 2026. Die EU kennzeichnet diese Planung als indikativ.

Klarstellung

Vier Dinge, die Unternehmen häufig falsch verstehen.

„Die Batterie wurde 2026 produziert – dann braucht sie keinen Pass.“

Nicht unbedingt.

Entscheidend ist nicht allein das Produktionsdatum. Wird die Batterie erst ab dem 18. Februar 2027 erstmals auf dem EU-Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen, kann die Batteriepasspflicht greifen.

„Am 18. Februar 2027 müssen bestehende Batterien nachgerüstet werden.“

Grundsätzlich nicht pauschal.

Die Pflicht knüpft an das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme ab dem Stichtag an.

„Wir können Anfang 2027 mit dem Projekt anfangen.“

Technisch möglich – strategisch riskant.

Datenbeschaffung, Lieferantenprozesse, Identifikation, Zugriffskonzepte und Integration benötigen häufig deutlich mehr Zeit als die eigentliche Darstellung des Passes.

„Der technische Rahmen existiert noch gar nicht.“

So pauschal stimmt das nicht mehr.

Das DPP Registry ist bereits seit Juli 2026 operativ und bietet eine Testumgebung sowie technische Dokumentation. Weitere Details werden parallel weiterentwickelt.

Ihre Situation

Was bedeutet der Stichtag für Ihre Batterie?

Ob Sie einen Batteriepass benötigen, hängt nicht nur vom Datum ab. Entscheidend sind auch Batteriekategorie, Kapazität und die konkrete Marktrolle Ihres Unternehmens.

  • Batterieart prüfen
  • 2-kWh-Grenze richtig einordnen
  • Stichtag berücksichtigen
  • erste Handlungsempfehlung erhalten
Batteriepass-Check starten

Batteriepass-Check

Schritt 2 von 4

Um welche Art von Batterie handelt es sich?
Fortschritt50 %

Häufige Fragen

Fragen zur Batteriepasspflicht und zu den Fristen

Ab wann ist der Batteriepass verpflichtend?

Die Batteriepasspflicht gilt ab dem 18. Februar 2027 für Elektrofahrzeugbatterien, LV-Batterien sowie Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh, die ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.

Was bedeutet „in Verkehr bringen“?

Inverkehrbringen ist die erstmalige Bereitstellung einer Batterie auf dem Markt der Europäischen Union.

Ist das Herstellungsdatum entscheidend?

Nein. Entscheidend ist für die Batteriepasspflicht insbesondere, wann die Batterie in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Eine Batterie kann beispielsweise bereits 2026 hergestellt worden sein, aber erst 2027 erstmals auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.

Müssen Batterien, die bereits vor dem 18. Februar 2027 verkauft wurden, nachträglich einen Batteriepass erhalten?

Art. 77 knüpft die Pflicht an Batterien, die ab dem Stichtag in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Eine zuvor bereits in Verkehr gebrachte Batterie wird nicht allein durch Erreichen des Datums erneut in Verkehr gebracht. Sonderfälle wie Wiederaufarbeitung, Umnutzung oder der Import gebrauchter Batterien aus Drittländern müssen jedoch gesondert betrachtet werden.

Gilt der Batteriepass für alle Batterien ab 2027?

Nein. Die Pflicht betrifft die in Art. 77 genannten Batteriegruppen. Dazu zählen Elektrofahrzeugbatterien, LV-Batterien und Industriebatterien mit mehr als 2 kWh.

Ist das DPP Registry bereits verfügbar?

Ja. Die Europäische Kommission hat das DPP Registry am 20. Juli 2026 in Betrieb genommen. Eine Testumgebung und technische Ressourcen stehen ebenfalls zur Verfügung.

Sind bereits alle technischen Regeln für 2027 final?

Nein. Der gesetzliche Pflichttermin steht fest, während einzelne technische und organisatorische Detailregelungen sowie Standardisierungsarbeiten weiterhin konkretisiert werden. Die Kommission plant weitere Schritte im Verlauf des zweiten Halbjahres 2026.

Wann sollten Unternehmen mit der Vorbereitung beginnen?

Unternehmen mit betroffenen Batterien sollten bereits jetzt mit der Bestandsaufnahme beginnen. Besonders Datenverfügbarkeit, Lieferanteninformationen, interne Verantwortlichkeiten und technische Integrationen können längere Vorlaufzeiten benötigen.

Bereit für 2027?

Der Stichtag steht fest. Die Vorbereitung beginnt jetzt.

Prüfen Sie, ob Ihre Batterien betroffen sind, oder erfahren Sie, wie Sie die Batteriepass-Anforderungen mit SimpleDPP technisch umsetzen können.