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Batteriepasspflicht ab Fristen

DATEN & PFLICHTANGABEN

Welche Datenfelder benötigt der Batteriepass?

Die aktuelle, auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlichte Arbeitshilfe strukturiert den Batteriepass in 71 Datenpunkte. Doch nicht jede Batterie benötigt am 18. Februar 2027 pauschal alle 71 Angaben.

Entscheidend sind Batteriekategorie, Anwendungszeitpunkt, Zugriffsebene und die Frage, ob eine Information für das Modell oder für die einzelne Batterie gilt. Dieser Leitfaden ordnet die Datenfelder genau danach ein.

ModellHersteller, Chemie, Kapazität
Einzelne BatterieKennung, Status, Alterungszustand
NutzungZyklen, Ereignisse, Temperatur

Batteriepass

Gemeinsame und batteriespezifische Daten an einem Ort.
ÖffentlichBerechtigter ZugriffBehörden
Der Batteriepass führt Daten zum Modell, zur einzelnen Batterie und zu ihrer Nutzung zusammen. Für jede Information wird festgelegt, wer sie sehen darf.

Die wichtigste Einordnung

71 Datenpunkte sind nicht 71 Pflichtfelder für jede Batterie.

Die aktuelle, auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlichte Arbeitshilfe strukturiert den Batteriepass in 71 Datenpunkte. Sie unterscheidet dabei Elektrofahrzeug-, LV- und Industriebatterien und kennzeichnet, ob ein Datenpunkt verpflichtend, optional, nur in bestimmten Fällen relevant oder zum Start im Februar 2027 noch nicht auszufüllen ist.

Genau deshalb gibt es keine seriöse, universelle Antwort wie „Jeder Batteriepass hat exakt 71 Pflichtfelder“. Der tatsächliche Umfang hängt von Batteriekategorie, Anwendungsfall, Zeitpunkt und Zugriffsebene ab.

Verpflichtend
für die betrachtete Batteriekategorie zum jeweiligen Anwendungszeitpunkt
Nur bedingt
zum Beispiel nur für Elektrofahrzeugbatterien oder bestimmte Anwendungen
Später oder offen
wenn Format, Anwendungszeitpunkt oder Detailregel noch nachgelagert sind
Doppelt abgedeckt
wenn dieselbe Information bereits über einen anderen Datenpunkt bereitsteht

Datenkatalog nach EU-Arbeitshilfe

71 Datenpunkte in sieben Arbeitsgruppen.

Die folgende Struktur fasst die Datenpunkte der EU-Orientierungshilfe Version 2.0 verständlich zusammen. Öffnen Sie eine Gruppe, um alle enthaltenen Angaben zu sehen.

7 Gruppen werden angezeigt.

Datenpunkte 1–15Identität und GrunddatenÖffentlich · Überwiegend verpflichtend
eindeutige Produktkennung der Batterie
Identität des registrierenden beziehungsweise verantwortlichen Akteurs
Name, Handelsname oder Marke des Herstellers
Postanschrift und zentrale Kontaktstelle des Herstellers
Web- und E-Mail-Adresse des Herstellers, sofern vorhanden
Batteriekategorie
Modellkennung und Charge, Serien- oder Produktnummer
geografischer Ort der Herstellung
Herstellungsdatum (Monat und Jahr)
Gewicht
Kapazität
chemische Zusammensetzung
enthaltene gefährliche Stoffe außer Quecksilber, Cadmium oder Blei
geeignetes Feuerlöschmittel
kritische Rohstoffe über 0,1 Massenprozent

Einordnung

Web- und E-Mail-Adresse nur, sofern vorhanden.

Rechtsgrundlage

Art. 77 Abs. 3 · Anhang VI Teil A

Datenpunkte 16–24Nachhaltigkeit und KreislaufwirtschaftÖffentlich · Gemischter Anwendungsstand
stoffliche Zusammensetzung (in der EU-Arbeitshilfe als Wiederholung eingeordnet)
Erklärung zum CO₂-Fußabdruck
Kennzeichnung des CO₂-Fußabdrucks
Informationen zur verantwortungsvollen Beschaffung
Rezyklatanteil von Kobalt
Rezyklatanteil von Lithium
Rezyklatanteil von Nickel
Rezyklatanteil von Blei
Anteil aus erneuerbaren Quellen

Einordnung

Einige Angaben gelten erst später oder nach weiterer Konkretisierung; Datenpunkt 16 wiederholt bereits abgedeckte Angaben.

Rechtsgrundlage

Anhang XIII Nr. 1 Buchst. b–f

Datenpunkte 25–44Leistung, Kennzeichnung und DokumenteÖffentlich · Kategorie und Fall prüfen
Bemessungskapazität in Ah (bereits durch Kapazität abgedeckt)
Minimalspannung, gegebenenfalls mit Temperaturbereich
Nennspannung, gegebenenfalls mit Temperaturbereich
Maximalspannung, gegebenenfalls mit Temperaturbereich
ursprüngliche Leistungsfähigkeit in Watt
Leistungsgrenzen, gegebenenfalls mit Temperaturbereich
erwartete Lebensdauer in Zyklen
Referenztest für die erwartete Lebensdauer
Kapazitätsschwelle für Erschöpfung – nur Elektrofahrzeugbatterien
Temperaturbereich, dem die Batterie außer Betrieb standhält
Zeitraum einer kommerziellen Garantie für die kalendarische Lebensdauer
anfänglicher Round-Trip-Wirkungsgrad
Round-Trip-Wirkungsgrad bei 50 Prozent der Zykluslebensdauer
Innenwiderstand von Zelle und Batteriesatz
C-Rate der einschlägigen Zykluslebensdauerprüfung
Kennzeichnung für getrennte Sammlung
Cadmium- oder Bleisymbol, sofern einschlägig
EU-Konformitätserklärung
Informationen zu Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien
druck-, speicher- und herunterladbare Gebrauchsanweisung – Anwendungsstand prüfen

Einordnung

Mehrere Leistungsdaten sind allgemein verpflichtend; einzelne Werte gelten nur für bestimmte Batterien oder Anwendungen.

Rechtsgrundlage

Anhang XIII Nr. 1 Buchst. g–t

Datenpunkte 45–49Detaillierte Modell-, Ersatzteil- und DemontagedatenBerechtigtes Interesse & Kommission · Verpflichtend, zugriffsgeschützt
detaillierte Zusammensetzung mit Kathoden-, Anoden- und Elektrolytmaterialien
Teilenummern von Komponenten
Kontaktdaten für die Beschaffung von Ersatzteilen
Demontageinformationen: Explosionsdarstellung, Reihenfolge, Verbindungen, Werkzeuge, Warnungen, Zellzahl und Anordnung
Sicherheitsmaßnahmen

Einordnung

Für Reparatur, Wiederaufarbeitung, Second Life und Recycling vorgesehen; nicht allgemein öffentlich.

Rechtsgrundlage

Anhang XIII Nr. 2

Datenpunkte 50Ergebnisse der KonformitätsprüfungenBehörden & notifizierte Stellen · Verpflichtend, stark beschränkt
Ergebnisse der Prüfberichte zum Nachweis der Konformität mit der Verordnung sowie einschlägigen delegierten oder Durchführungsrechtsakten

Einordnung

Für notifizierte Stellen, Marktüberwachungsbehörden und die Europäische Kommission.

Rechtsgrundlage

Anhang XIII Nr. 3

Datenpunkte 51–66Dynamische Leistung und AlterungszustandBerechtigtes Interesse · Je Kategorie unterschiedlich
aktuelle Bemessungskapazität
Kapazitätsverlust in Prozent
aktuelle Leistung in Watt
Leistungsverlust in Prozent
aktueller Innenwiderstand
Zunahme des Innenwiderstands
aktueller Round-Trip-Wirkungsgrad, sofern anwendbar
Abnahme des Round-Trip-Wirkungsgrads, sofern anwendbar
erwartete Lebensdauer in Zyklen
erwartete Lebensdauer in Kalenderjahren
State of Certified Energy (SOCE) für Elektrofahrzeugbatterien
verbleibende Kapazität für LV- und gegebenenfalls Industriebatterien
verbleibende Leistungsfähigkeit, soweit möglich
verbleibender Round-Trip-Wirkungsgrad, soweit möglich
Entwicklung der Selbstentladungsrate, soweit möglich
ohmscher Widerstand, soweit möglich

Einordnung

Werte beziehen sich auf die einzelne Batterie und können sich während ihrer Nutzung verändern.

Rechtsgrundlage

Anhang XIII Nr. 4 Buchst. a–b · Art. 10 und 14

Datenpunkte 67–71Status und Nutzungsdaten der einzelnen BatterieBerechtigtes Interesse · Status verpflichtend, Nutzung fallbezogen
Status: unverändert, umgenutzt, wiederverwendet, wiederaufgearbeitet oder Altbatterie
Anzahl der Lade- und Entladezyklen
negative Ereignisse wie Unfälle
periodisch erfasste Betriebsbedingungen einschließlich Temperatur
periodisch erfasster Ladezustand

Einordnung

Der Batteriestatus ist für alle drei Kategorien vorgesehen; Nutzungsdaten sind laut Arbeitshilfe nur auszufüllen, wenn anwendbar.

Rechtsgrundlage

Anhang XIII Nr. 4 Buchst. c–d

Zugriff und Datenebene

Zwei Fragen gehören zu jedem Datenfeld.

Wer darf die Information sehen – und gilt sie für das Modell oder für das konkrete Batterieexemplar? Ohne diese Zuordnung lässt sich weder ein Datenmodell noch ein belastbares Berechtigungskonzept aufbauen.

Öffentlich

Datenpunkte 1–44

Allgemeine Modell-, Nachhaltigkeits-, Leistungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsangaben. Nicht jeder dieser Punkte ist bereits am 18. Februar 2027 auszufüllen.

Berechtigtes Interesse & Kommission

Datenpunkte 45–49 und 51–71

Detaillierte Zusammensetzung, Demontage und Sicherheit sind auch für die Kommission vorgesehen. Leistungs- und Nutzungsdaten der einzelnen Batterie richten sich an Personen mit berechtigtem Interesse.

Behörden & notifizierte Stellen

Datenpunkt 50

Ergebnisse von Prüfberichten zum Nachweis der Konformität. Diese Information ist nicht für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt.

Anhang XIII legt die Datenbereiche fest. Welche Personen im Einzelfall als berechtigt gelten und in welchem Umfang sie Informationen herunterladen, teilen, veröffentlichen oder weiterverwenden dürfen, soll ein derzeit für das vierte Quartal 2026 angekündigter Durchführungsrechtsakt konkretisieren.

Modell, Exemplar oder Nutzung?

Die Verordnung verbindet gemeinsame Modellinformationen mit spezifischen Daten der einzelnen Batterie. In der Praxis ist zusätzlich hilfreich, entstehende Nutzungsdaten als eigene operative Ebene zu behandeln.

  1. Modell

    Hersteller · Chemie · Spannung · erwartete Lebensdauer · Demontage

    wird von vielen Batterien desselben Modells geteilt

  2. Einzelne Batterie

    eindeutige Kennung · Status · aktueller Alterungszustand

    gehört zu einem konkreten Batterieexemplar

  3. Nutzung

    Zyklen · Ereignisse · Temperatur · Ladezustand

    entsteht oder verändert sich im Betrieb

Datenquellen im Unternehmen

Der Batteriepass ist kein reines IT-Datenblatt.

Die Informationen entstehen in verschiedenen Fachbereichen und oft außerhalb des eigenen Unternehmens. Entscheidend ist nicht nur, wo ein Wert liegt, sondern wer ihn fachlich verantwortet, freigibt und bei Änderungen aktualisiert.

  1. Stammdaten & Compliance

    Hersteller, verantwortlicher Akteur, Kategorie, Modellkennung, Konformität

    Dabei beachten: abweichende Bezeichnungen zwischen ERP, Dokumentation und Registrierung

  2. Entwicklung & Prüfung

    Kapazität, Spannung, Leistung, Lebensdauer, Widerstand und Referenztests

    Dabei beachten: Werte ohne Einheit, Prüfbedingung oder belastbare Version

  3. Einkauf & Lieferkette

    Materialien, Chemie, kritische Rohstoffe, Ersatzteile und Lieferantennachweise

    Dabei beachten: Daten liegen bei mehreren Lieferanten oder nur in nicht auswertbaren Dokumenten

  4. Nachhaltigkeit

    CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteile, erneuerbare Inhalte und Beschaffungsinformationen

    Dabei beachten: Anwendungszeitpunkt und Methodik werden nicht je Batteriekategorie geprüft

  5. Service & Aftermarket

    Demontage, Werkzeuge, Sicherheitsmaßnahmen, Ersatzteilquellen und Statuswechsel

    Dabei beachten: schutzbedürftige Informationen werden versehentlich öffentlich bereitgestellt

  6. BMS & Betrieb

    Alterungszustand, Zyklen, Ereignisse, Temperatur und Ladezustand

    Dabei beachten: dynamische Daten haben keinen definierten Aktualisierungs- oder Übergabeprozess

Dateninventur

So entsteht eine belastbare Dateninventur.

Beginnen Sie nicht mit dem QR-Code. Beginnen Sie mit einem nachvollziehbaren Soll-Ist-Vergleich der Informationen, Verantwortlichkeiten und Aktualisierungswege.

  1. Batteriekategorie festlegen

    Zuerst klären, ob es sich um eine Elektrofahrzeug-, LV- oder Industriebatterie über 2 kWh handelt. Davon hängt die Anwendbarkeit einzelner Datenpunkte ab.

  2. Sollumfang je Datenpunkt markieren

    EU-Arbeitshilfe und Rechtsgrundlage je Feld prüfen: verpflichtend, optional, bedingt, später anzuwenden oder bereits anderweitig abgedeckt.

  3. Quelle und Verantwortung zuordnen

    Für jeden Wert das führende System, den fachlichen Eigentümer und gegebenenfalls den liefernden Partner dokumentieren.

  4. Zugriff und Datenebene festlegen

    Öffentlich oder geschützt? Modell, einzelne Batterie oder Nutzung? Diese Entscheidungen gehören direkt in das Datenmodell.

  5. Qualität und Aktualisierung testen

    Einheiten, Formate, Nachweise und Versionen validieren. Für dynamische Daten ein Ereignis oder Intervall zur Aktualisierung bestimmen.

Vom Katalog zum laufenden Prozess

Daten nicht nur sammeln, sondern beherrschbar machen.

Sobald Sollumfang, Quellen und Verantwortlichkeiten geklärt sind, müssen Unternehmen die Angaben konsistent zusammenführen, prüfen, freigeben und über den Lebenszyklus aktuell halten. SimpleDPP unterstützt diesen operativen Teil.

  • Daten nach Produkt und Variante strukturieren
  • Excel- und CSV-Daten übernehmen
  • Lieferanten und interne Rollen einbinden
  • Pflichtangaben validieren und versionieren
  • Zugriffe und Veröffentlichung steuern
Datenmanagement mit SimpleDPP ansehen
SimpleDPP-Ansicht zur strukturierten Verwaltung digitaler Produktpass-Daten
Originalansicht der SimpleDPP-PlattformBeispieldaten

Häufige Fragen

Fragen zu Batteriepass-Datenfeldern

Die wichtigsten Antworten zu Umfang, Zugriff, dynamischen Daten und Lieferantenbeiträgen.

Wie viele Datenfelder hat ein Batteriepass?

Die zuletzt am 15. August 2026 aktualisierte Arbeitshilfe der Europäischen Kommission strukturiert 71 Datenpunkte. Das bedeutet jedoch nicht, dass für jede Batterie am 18. Februar 2027 exakt 71 Pflichtfelder auszufüllen sind.

Je nach Elektrofahrzeug-, LV- oder Industriebatterie sind Datenpunkte verpflichtend, optional, nur bedingt anwendbar, doppelt abgedeckt oder erst zu einem späteren Zeitpunkt relevant.

Sind alle Batteriepass-Daten öffentlich?

Nein. Allgemeine Modell- und Produktinformationen sind öffentlich. Detaillierte Zusammensetzung, Demontage- und Sicherheitsinformationen sind der Kommission sowie bestimmten Personen mit berechtigtem Interesse zugänglich; batteriespezifische Nutzungsdaten sind für Personen mit berechtigtem Interesse vorgesehen. Prüfberichtsergebnisse sind notifizierten Stellen, Marktüberwachungsbehörden und der Kommission vorbehalten. Die genaue Ausgestaltung der Zugriffsrechte wird noch durch einen Durchführungsrechtsakt konkretisiert.

Welche Daten gelten nur für die einzelne Batterie?

Dazu gehören insbesondere aktuelle Leistungs- und Haltbarkeitswerte, Informationen zum Alterungszustand, der Batteriestatus sowie – soweit anwendbar – Zyklen, negative Ereignisse, Betriebsbedingungen und Ladezustand.

Müssen CO₂-Fußabdruck und Rezyklatanteile ab Februar 2027 eingetragen werden?

Nicht pauschal. Die EU-Arbeitshilfe Version 2.0 weist für mehrere dieser Angaben einen späteren oder noch zu konkretisierenden Anwendungsstand aus. Unternehmen müssen den jeweils aktuellen Rechtsakt und die betroffene Batteriekategorie prüfen.

Können Lieferanten die Daten direkt liefern?

Ja, viele Material-, Komponenten- und Nachweisdaten stammen aus der Lieferkette. Verantwortlich für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Batteriepasses bleibt grundsätzlich der Wirtschaftsakteur, der die fertige Batterie in Verkehr bringt. Deshalb braucht es trotz Lieferantenzulieferung eigene Prüf- und Freigabeprozesse.

Reicht eine Excel-Liste als Batteriepass?

Eine Tabelle kann für die Dateninventur sinnvoll sein. Der veröffentlichte Batteriepass muss die technischen Anforderungen der Verordnung erfüllen: Die Informationen müssen unter anderem strukturiert, maschinenlesbar, durchsuchbar, interoperabel und entsprechend der Zugriffsrechte bereitgestellt werden.

Quellen & Stand

Auf Rechtsgrundlage und aktuelle EU-Arbeitshilfen gestützt.

Die Seite wurde zuletzt am geprüft. Die Arbeitshilfe Version 2.0 ist kein Rechtsakt und laut eigenem Hinweis keine verbindliche offizielle Position der Kommission. Sie ergänzt die Verordnung, begründet aber keine zusätzlichen Pflichten. Für die Anwendung ist stets die jüngste Version zu prüfen.

  1. Europäische KommissionDigital Batteries Passport – data points by category, Version 2.071 Datenpunkte mit Anwendbarkeit für EV-, LV- und Industriebatterien. Stand: 15. August 2026.
  2. EUR-LexVerordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und AltbatterienRechtsgrundlage: insbesondere Artikel 10, 14, 77 und 78 sowie Anhang VI und Anhang XIII.
  3. Europäische KommissionDigital Product Passport for BatteriesOffizieller Überblick zu Anwendungsbereich, System, Zeitplan und aktuellen Dokumenten.

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Anforderungen

Wie fügt sich die Datenliste in den gesamten Batteriepass ein?

Identifikation, Zugriff, Technik, Register und Verantwortung im Zusammenhang.

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Interaktiver Musterpass

Wie werden Modell- und Exemplardaten praktisch dargestellt?

Rollenansichten, Quellen, Aktualisierungen und ausgewählte Beispielwerte erkunden.

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Rollen & Verantwortung

Wer trägt die Verantwortung für die Daten im Pass?

Erzeuger, EU-Einführer, Händler, Eigenmarke und Second Life klar einordnen.

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Nächster Schritt

Erst die Kategorie klären. Dann den richtigen Datenumfang aufbauen.

Der Batteriepass-Check hilft bei der ersten Einordnung, ob und für welche Batteriekategorie die Passpflicht voraussichtlich gilt.