Zum Inhalt springen

Batteriepasspflicht ab Fristen

Rollen & Verantwortung

Wer ist für den Batteriepass verantwortlich?

Verantwortlich ist nicht pauschal „der Hersteller“, sondern grundsätzlich der Wirtschaftsakteur, der die fertige Batterie in Verkehr bringt. Je nach Lieferkette kann das ein Erzeuger, EU-Einführer, Eigenmarkenanbieter oder Second-Life-Akteur sein.

Entscheidend ist deshalb der tatsächliche Weg der fertigen Batterie in den EU-Markt. Lieferanten und Dienstleister können Daten oder Technik beitragen, ohne dadurch automatisch die rechtliche Rolle zu übernehmen.

  1. Lieferkette

    Daten & Komponenten

    Zellen, Module und Nachweise

  2. Passobjekt

    Fertige Batterie

    Das relevante Endprodukt

  3. Marktvorgang

    EU-Markt

    Erstmalige Bereitstellung

Hier liegt die Passverantwortung

Bei dem Wirtschaftsakteur, der die fertige Batterie in Verkehr bringt.

Datenlieferung oder technischer Betrieb allein begründen diese Marktrolle nicht.

Daten und Komponenten fließen in die fertige Batterie ein. Die Passverantwortung liegt beim Wirtschaftsakteur, der diese Batterie erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt.

Kurzantwort

Nicht das Etikett entscheidet, sondern die Marktrolle.

Artikel 77 Absatz 4 der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 verpflichtet den Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt. Er muss sicherstellen, dass die Informationen im Batteriepass korrekt, vollständig und aktuell sind.

Die praktische Leitfrage

Wer stellt die fertige, passpflichtige Batterie erstmals auf dem EU-Markt bereit – oder nimmt sie erstmals in der EU in Betrieb?

Inverkehrbringen

Die erstmalige Bereitstellung einer Batterie auf dem Unionsmarkt.

Für die Passrolle: Dieser Vorgang ist der zentrale Anknüpfungspunkt für die Passverantwortung.

Erzeuger

Wer eine Batterie erzeugt oder entwickeln beziehungsweise erzeugen lässt und sie unter eigenem Namen oder eigener Handelsmarke vermarktet oder selbst in Betrieb nimmt.

Für die Passrolle: Das ist die produktrechtliche Rolle, die häufig umgangssprachlich „Hersteller“ heißt.

Einführer

Eine in der EU niedergelassene Person, die eine Batterie aus einem Drittland in Verkehr bringt.

Für die Passrolle: Bei Drittlandsimporten liegt hier oft die Batteriepass-Verantwortung.

Händler

Ein Akteur der Lieferkette, der eine Batterie bereitstellt, aber weder Erzeuger noch Einführer ist.

Für die Passrolle: Reiner Weiterverkauf macht ihn nicht automatisch zum Passverantwortlichen.

Rollen-Finder

Welcher Fall passt zu Ihrem Unternehmen?

Wählen Sie die Konstellation, die Ihrer Liefer- und Vertriebskette am nächsten kommt. Das Ergebnis ist eine erste Orientierung. Für die belastbare Einordnung muss anschließend die konkrete Vertrags- und Produktkette dokumentiert werden.

Ihre Situation

Sie erzeugen oder beauftragen eine Batterie in der EU und vermarkten sie unter Ihrem Namen.

Erste Einordnung

Ihr Unternehmen ist typischerweise der verantwortliche Wirtschaftsakteur.

Warum diese Einordnung?

Wer die fertige Batterie unter eigenem Namen oder eigener Handelsmarke vermarktet oder für eigene Zwecke erstmals in Betrieb nimmt, fällt regelmäßig in die Erzeugerrolle.

Noch zu klären

Klären Sie, welche Gesellschaft die Batterie tatsächlich erstmals abgibt und unter wessen Namen oder Marke sie vermarktet wird.

Hinweis: Der Rollen-Finder ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Besonders bei Konzernstrukturen, Marktplätzen, eingebetteten Batterien und grenzüberschreitenden Lieferketten kommt es auf die tatsächlichen Verträge und Marktbewegungen an.

Rollenmatrix

Wer liefert Daten – und wer trägt die Passrolle?

Die Matrix zeigt typische Ausgangspunkte. Maßgeblich bleibt die tatsächliche Lieferkette: Wer bringt welche fertige Batterie wann, wo und unter welchem Namen erstmals auf den EU-Markt?

  1. Rolle

    Erzeuger der fertigen Batterie

    Typische Situation

    Erzeugt oder lässt erzeugen und vermarktet unter eigenem Namen beziehungsweise eigener Marke.

    Einordnung

    Typischerweise verantwortlich

    Worauf es ankommt

    Wenn er die Batterie erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt oder erstmals in Betrieb nimmt.

  2. Rolle

    EU-Einführer

    Typische Situation

    Bringt eine fertige Batterie aus einem Drittland erstmals in die EU.

    Einordnung

    Häufig verantwortlich

    Worauf es ankommt

    Der ausländische Lieferant kann Daten liefern; die EU-Marktrolle liegt regelmäßig beim Einführer.

  3. Rolle

    Händler / Wiederverkäufer

    Typische Situation

    Verkauft eine bereits in der EU in Verkehr gebrachte Batterie unverändert weiter.

    Einordnung

    Normalerweise nicht neu verantwortlich

    Worauf es ankommt

    Sorgfalts-, Prüf- und Mitwirkungspflichten bleiben. Import, Eigenmarke oder Änderung führen zu neuer Prüfung.

  4. Rolle

    Eigenmarke / Private Label

    Typische Situation

    Bringt die Batterie unter eigenem Namen oder eigener Handelsmarke in Verkehr.

    Einordnung

    Wie ein Erzeuger zu behandeln

    Worauf es ankommt

    Art. 44 erfasst außerdem konformitätsrelevante Änderungen und einen geänderten Verwendungszweck.

  5. Rolle

    Fahrzeug-, Geräte- oder Systemanbieter

    Typische Situation

    Vermarktet ein Produkt mit eingebauter passpflichtiger Batterie.

    Einordnung

    Einzelfall prüfen

    Worauf es ankommt

    Relevant sind fertige Batterie, Importweg, Marke, Verträge und die tatsächliche erstmalige Bereitstellung.

  6. Rolle

    Zell-, Modul- oder Komponentenlieferant

    Typische Situation

    Liefert Vorprodukte und Nachweise für die fertige Batterie.

    Einordnung

    Nicht allein deshalb verantwortlich

    Worauf es ankommt

    Die Kommission ordnet die Pflicht dem Akteur der fertigen Batterie zu, nicht bloßen Komponenten- oder Modullieferanten.

  7. Rolle

    DPP- oder IT-Dienstleister

    Typische Situation

    Hostet, strukturiert, veröffentlicht oder aktualisiert Passdaten im Auftrag.

    Einordnung

    Operative Ausführung

    Worauf es ankommt

    Kann schriftlich bevollmächtigt werden, wird aber nicht durch das Hosting automatisch zum Inverkehrbringer.

  8. Rolle

    Second-Life-Akteur

    Typische Situation

    Bereitet zur Wiederverwendung oder Umnutzung vor, nutzt um oder arbeitet wieder auf.

    Einordnung

    Neue Verantwortung möglich

    Worauf es ankommt

    Wer die veränderte Batterie in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, übernimmt nach Art. 77 Abs. 7 die Verantwortung.

Delegation & Kontrolle

Aufgaben dürfen wandern. Die Ausgangsrolle nicht stillschweigend.

Die EU-Batterieverordnung erlaubt eine schriftliche Bevollmächtigung anderer Akteure. Für die Praxis sollten deshalb drei Ebenen getrennt dokumentiert werden: rechtliche Verantwortung, operative Ausführung und Datenzulieferung.

  1. Rechtliche Rolle

    Verantworten & freigeben

    Marktrolle bestimmen, Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sicherstellen sowie die Pass- und Registerprozesse kontrollieren.

  2. Operative Ausführung

    Erstellen & betreiben

    Daten modellieren, Pass hosten, QR-Code erzeugen, Zugriffe steuern, Versionen verwalten und technische Verfügbarkeit sichern.

  3. Datenzulieferung

    Nachweise & Statusdaten liefern

    Lieferanten, Entwicklung, Qualitätsmanagement, BMS, Service und Recycler liefern die Informationen für den Pass.

Mandat klären

Was vor der Übergabe schriftlich geklärt sein sollte.

Ein Plattformvertrag allein ist noch kein belastbares Verantwortungsmodell. Entscheidend ist, wer welche Entscheidung treffen, Daten ändern und Ergebnisse freigeben darf.

  • Schriftliche Bevollmächtigung und genaue Aufgabenabgrenzung
  • Verbindliche Datenquellen, Formate und Qualitätskriterien
  • Prüfung und finale Freigabe durch eine benannte Unternehmensrolle
  • Update-Auslöser, Fristen und Verantwortliche für Statusänderungen
  • Zugriffsrechte, Registerzugang und Nachweis der vorgenommenen Aktionen
  • Korrekturprozess bei Fehlern oder Beanstandungen durch Behörden
  • Datenportabilität, Back-up und Vorgehen beim Anbieterwechsel
  • Aufbewahrung von Belegen, Freigaben und Versionshistorie

Rollenwechsel im Lebenszyklus

Second Life braucht einen neuen Pass – nicht nur ein Update.

Für vorbereitete, umgenutzte oder wiederaufgearbeitete Batterien regelt Artikel 77 Absatz 7 der EU-Batterieverordnung einen echten Verantwortungsübergang. Der neue Marktakteur übernimmt die Passpflichten und muss die Herkunft digital verknüpfen.

Status- und Lebenszyklusdaten einordnen
  1. Unverändert

    Ursprünglicher Marktakteur

    Der Inverkehrbringer hält den bestehenden Batteriepass korrekt, vollständig und aktuell.

  2. Umgenutzt / wiederaufgearbeitet

    Neuer Wirtschaftsakteur

    Wer die veränderte Batterie in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, übernimmt die Passverantwortung.

  3. Neuer Batteriepass

    Mit Ursprung verknüpft

    Der neue Pass muss mit dem Pass beziehungsweise den Pässen der ursprünglichen Batterie verknüpft werden.

  4. Altbatterie / Recycling

    Verantwortung wechselt erneut

    Beim Abfallstatus geht sie auf Hersteller, EPR-Organisation oder ausgewählten Abfallbewirtschafter über; nach dem Recycling wird der Pass gelöscht.

Praxisfälle

Fünf Lieferketten, fünf unterschiedliche Prüfpunkte.

  • Lieferkette

    Deutscher Batterieerzeuger verkauft ein eigenes Speichersystem in Deutschland.

    Einordnung

    Der Erzeuger bringt die fertige Batterie erstmals in Verkehr und ist typischerweise verantwortlich.

    Nächster Check

    Gesellschaft, Produktidentität und Eigenmarke dokumentieren.

  • Lieferkette

    Deutsches Unternehmen importiert fertige E-Bike-Akkus aus China und vertreibt sie in der EU.

    Einordnung

    Der EU-Einführer ist regelmäßig der relevante Inverkehrbringer.

    Nächster Check

    Vertragliche Datenlieferung des Drittlandsherstellers absichern.

  • Lieferkette

    Ein Händler kauft die Akkus beim deutschen Einführer und verkauft sie unverändert weiter.

    Einordnung

    Der Händler ist normalerweise nicht der ursprüngliche Passverantwortliche.

    Nächster Check

    Pass, Kennzeichnung und Lieferantennachweise vor dem Verkauf prüfen.

  • Lieferkette

    Eine Fahrzeugmarke lässt Batterien fertigen und bringt das Fahrzeug unter eigener Marke in Verkehr.

    Einordnung

    Die Verantwortungsrolle muss anhand von Marke, Importweg, fertiger Batterie und Verträgen bestimmt werden.

    Nächster Check

    Nicht nur die Rechnungs- oder Modullieferkette betrachten.

  • Lieferkette

    Ein Unternehmen baut gebrauchte EV-Batterien zu einem stationären Speicher um.

    Einordnung

    Beim erneuten Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme übernimmt dieser Akteur die Verantwortung.

    Nächster Check

    Neuen Pass anlegen und mit den Ursprungspässen verknüpfen.

Von der Rollenklärung zum Prozess

Verantwortung muss im System sichtbar werden.

Sobald der verantwortliche Wirtschaftsakteur bestimmt ist, braucht er einen kontrollierten Prozess für Datenzulieferung, Prüfung, Freigabe und Aktualisierung. SimpleDPP unterstützt diese operative Umsetzung, ohne die rechtliche Rollenprüfung zu ersetzen.

  • Verantwortliche Gesellschaft und Produktrollen abbilden
  • Lieferanten und interne Datenverantwortliche einbinden
  • Prüfung, Freigabe und Änderungen nachvollziehbar organisieren
  • Öffentliche und geschützte Zugriffe differenzieren
  • Versionen, Statuswechsel und Passverknüpfungen verwalten
Rollenprozesse mit SimpleDPP ansehen
SimpleDPP-Ansicht für die strukturierte Verwaltung von Rollen, Freigaben und Produktpass-Daten
Originalansicht der SimpleDPP-Plattform · Beispieldaten

Häufige Fragen

Fragen zur Batteriepass-Verantwortung

Die wichtigsten Antworten zu Hersteller, Importeur, Handel, Bevollmächtigung und Second Life.

Ist immer der Hersteller für den Batteriepass verantwortlich?

Nein. Maßgeblich ist nach Art. 77 Abs. 4 der Wirtschaftsakteur, der die fertige Batterie in Verkehr bringt. Das kann ein Erzeuger, ein EU-Einführer oder bei Eigenmarke beziehungsweise relevanter Änderung auch ein Händler sein.

Zusätzlich ist zu beachten, dass „Hersteller“ in der deutschen Batterieverordnung ein eigener Begriff der erweiterten Herstellerverantwortung ist. Diese EPR-Rolle und die Batteriepass-Verantwortung sollten getrennt geprüft werden.

Ist der Importeur für den Batteriepass verantwortlich?

Häufig ja. Ein in der EU niedergelassener Einführer, der eine fertige Batterie aus einem Drittland erstmals auf dem Unionsmarkt bereitstellt, ist regelmäßig der relevante Inverkehrbringer. Die konkrete Vertrags- und Vertriebskette muss dennoch geprüft werden.

Wann wird ein Händler selbst verantwortlich?

Beim unveränderten Weiterverkauf einer bereits in der EU in Verkehr gebrachten Batterie normalerweise nicht als ursprünglicher Passverantwortlicher. Nach Art. 44 gelten für ihn aber die Erzeugerpflichten, wenn er unter eigenem Namen oder eigener Handelsmarke in Verkehr bringt, die Batterie konformitätsrelevant verändert oder ihren Verwendungszweck ändert.

Kann ein Dienstleister die Batteriepass-Aufgaben übernehmen?

Ja. Der verantwortliche Wirtschaftsakteur kann andere Akteure schriftlich bevollmächtigen, in seinem Namen zu handeln. Aufgaben, Zugriffe, Prüfungen, Freigaben, Updates und Nachweise sollten genau geregelt werden. Allein durch Hosting oder Dateneingabe wird der Dienstleister nicht automatisch zum Inverkehrbringer.

Wer ist bei einer eingebetteten Batterie verantwortlich?

Die Batterieverordnung gilt auch für Batterien, die in Fahrzeuge, Geräte oder andere Produkte eingebaut sind. Entscheidend bleibt, wer die fertige Batterie erstmals in der EU in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Importweg, Marke, Produktkonstellation und Verträge müssen deshalb gemeinsam betrachtet werden.

Ist ein Zell- oder Modullieferant für den Batteriepass verantwortlich?

Nicht allein aufgrund seiner Lieferantenrolle. Die Europäische Kommission ordnet die Pflicht zur Erstellung und Pflege dem Wirtschaftsakteur zu, der die fertige Batterie in Verkehr bringt, nicht den Lieferanten einzelner Komponenten oder Module. Diese können aber wesentliche Daten und Nachweise zuliefern.

Wer übernimmt die Verantwortung bei Second-Life-Batterien?

Bei zur Wiederverwendung oder Umnutzung vorbereiteten, umgenutzten oder wiederaufgearbeiteten Batterien geht die Verantwortung auf den Wirtschaftsakteur über, der diese Batterie in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Es ist ein neuer Batteriepass erforderlich, der mit dem ursprünglichen Pass beziehungsweise den ursprünglichen Pässen verknüpft wird.

Was bedeutet korrekt, vollständig und aktuell in der Praxis?

Der Verantwortliche braucht nachvollziehbare Datenquellen, definierte Prüf- und Freigabeschritte sowie geregelte Aktualisierungen. Insbesondere Status-, Leistungs- und Nutzungsdaten können sich über den Lebenszyklus verändern. Versionen, Korrekturen und Freigaben sollten deshalb nachweisbar sein.

Weiterlesen

Daten & Pflichtangaben

Welche Daten muss der Verantwortliche zusammenführen?

71 EU-Datenpunkte nach Pflichtstatus, Zugriff, Ebene und Quelle einordnen.

Datenfelder im Detail

Anforderungen

Was muss der Batteriepass technisch und regulatorisch erfüllen?

Identifikation, Datenzugriff, Register, Interoperabilität und Betrieb verstehen.

Anforderungen ansehen

DPP Registry

Wie wird der verantwortliche Akteur im EU-Register tätig?

Verifizierung, Registrierung, Nachweis, Delegation und Übertragung einordnen.

Registry-Prozess ansehen

Nächster Schritt

Rolle geklärt? Dann Daten und Prozesse konkretisieren.

Die Anforderungen zeigen, wie Identifikation, Daten, Zugriffsrechte, Register und laufende Aktualisierung zusammenspielen.