Gesetzliche Anforderung
Zwei zulässige Nachweiswege für juristische Personen
Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 nennt entweder ein qualifiziertes elektronisches Siegel mit qualifiziertem Siegelzertifikat eines QTSP oder eine qualifizierte elektronische Attributsbescheinigung. Nur verifizierte Wirtschaftsakteure erhalten Registrierungszugang.