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Batteriepasspflicht ab Fristen

DPP Registry · Verifizierung

DPP Registry-Verifizierung: QSeal, QSCD und EU Login

Redaktion Mein BatteriepassAktualisiert am

EU Login genügt für juristische Personen nicht. Es authentifiziert die nutzende Person; die Organisation benötigt zusätzlich einen verifizierten Status im DPP Registry.

Die Durchführungsverordnung erlaubt dafür mehrere Nachweiswege. Der aktuelle User Guide v1.03 vom 16. September 2026 beschreibt technisch den Weg über eine PDF-Erklärung und ein qualifiziertes elektronisches Siegel der Organisation.

Schematische PDF-Erklärung mit institutionellem Nachweis und zusätzlichem Organisationssiegel zwischen Download und Upload

Eine Originaldatei. Zwei gültige Nachweise.

Die Registry-Erklärung wird mit dem qualifizierten Siegel der Organisation ergänzt. EU Login authentifiziert die Person; die Organisation wird separat verifiziert.

Recht, Technik, Praxis

Drei Ebenen, die nicht vermischt werden dürfen.

Gesetzliche Anforderung

Zwei zulässige Nachweiswege für juristische Personen

Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 nennt entweder ein qualifiziertes elektronisches Siegel mit qualifiziertem Siegelzertifikat eines QTSP oder eine qualifizierte elektronische Attributsbescheinigung. Nur verifizierte Wirtschaftsakteure erhalten Registrierungszugang.

Technischer Ist-Zustand

Der aktuelle User Guide beschreibt den QSeal-PDF-Ablauf

Nach EU Login und Organisationsanmeldung erzeugt das Registry eine von der Kommission gesiegelte PDF-Erklärung. Eine vertretungsberechtigte Person lässt sie mit dem QSeal der Organisation gegensiegeln und lädt sie wieder hoch. Einen UI-Ablauf für die alternative Attributsbescheinigung dokumentiert v1.03 nicht.

Praktische Empfehlung

Nachweis und Zertifikatsattribute vor dem Antrag prüfen

Klären Sie mit einem QTSP, ob das Produkt tatsächlich einen QSeal über eine qualifizierte Erstellungseinheit erzeugt. Firmenname, Sitzstaat und Organisationskennung müssen mit den Registry-Angaben übereinstimmen. Das ist Vorbereitungshilfe, keine zusätzliche gesetzliche Pflicht.

Aktueller UI-Ablauf

Vom EU Login zur verifizierten Organisation.

Der Ablauf folgt dem User Guide v1.03 vom 16. September 2026. Er beschreibt den derzeit unterstützten QSeal-Prozess für juristische Personen.

  1. Mit EU Login anmelden

    EU Login authentifiziert die Person, die den Registry-Prozess ausführt. Für die Testumgebung verlangt der Leitfaden ein separates Konto.

  2. Organisation anlegen

    Juristische Personen geben unter anderem den eingetragenen Namen, den Sitzstaat und eine Organisationskennung an. Diese Werte müssen später zum Zertifikat passen.

  3. Originale PDF-Erklärung anfordern

    Das Registry erzeugt aus den Organisationsdaten eine elektronisch gesiegelte PDF-Erklärung. Sie wird derzeit ausschließlich auf Englisch bereitgestellt; für alle weiteren Schritte muss genau diese heruntergeladene Datei verwendet werden.

  4. Außerhalb des Registry qualifiziert siegeln

    Bei einer juristischen Person wird die originale PDF mit dem qualifizierten elektronischen Siegel der Organisation gegengesiegelt. Zugelassen sind die dokumentierten PAdES-Baseline-Formate.

  5. Unveränderte PDF hochladen

    Die Kommissionsdatei darf außer durch das zusätzliche Organisationssiegel nicht verändert werden. Eine neu erzeugte PDF oder ein Ausdruck mit anschließendem Scan erfüllt die Vorgabe nicht. Die Datei darf höchstens 1 GB groß sein, der Dateiname höchstens 100 Zeichen lang.

  6. Zwei Nachweise und Ergebnis prüfen

    Das Registry erwartet genau zwei gültige elektronische Siegel beziehungsweise Signaturen: den institutionellen Nachweis der Kommission und den der verifizierenden Organisation. Der Erfolgsbericht nennt anschließend auch das Ablaufdatum des verwendeten Organisationssiegels beziehungsweise der Signatur.

QSeal, QTSP und QSCD

Ein qualifiziertes Zertifikat allein genügt nicht.

Entscheidend ist das erzeugte qualifizierte Siegel. Remote-Sealing ist eine zulässige Möglichkeit, aber nicht der einzige Weg: Eine qualifizierte Hardware-Erstellungseinheit ist ebenfalls vorgesehen.

QSealDas erzeugte Siegel
Ein qualifiziertes elektronisches Siegel ist nach eIDAS ein fortgeschrittenes Siegel, das mit einer qualifizierten elektronischen Siegelerstellungseinheit erzeugt wird und auf einem qualifizierten Siegelzertifikat beruht.
QTSPDer qualifizierte Anbieter
Für den im Registry-Leitfaden beschriebenen QSeal-Weg stammt das qualifizierte Zertifikat von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter. Anerkannte Anbieter lassen sich im EU/EEA Trusted List Browser prüfen.
QSCDDie geschützte Erstellungseinheit
Der private Schlüssel muss in einer qualifizierten Erstellungseinheit geschützt sein. Der Leitfaden nennt dafür eine Smartcard oder einen USB-Token des QTSP oder eine qualifizierte Remote-Sealing-Lösung eines QTSP.

.p12 / .pfx richtig einordnen

Reine Softwareverwendung wird im aktuellen Verfahren abgelehnt.

Der User Guide nennt ausdrücklich als Softwaredatei installierte Zertifikate wie.p12 oder.pfx. Sie erzeugen demnach nur ein fortgeschrittenes Siegel auf qualifiziertem Zertifikat (AdESeal-QC) und scheitern an der Registry-Prüfung. Maßgeblich ist nicht die Endung an sich, sondern dass das tatsächlich erzeugte Siegel kein QESeal aus einer QSCD ist.

Vor dem Upload prüfen

  • Im EU-DSS-Validator muss die Qualifikation für juristische Personen als QESeal erscheinen – nicht nur als AdESeal-QC.
  • Die PDF muss PAdES Baseline B, T, LT oder LTA verwenden; andere Container werden im PDF-Verfahren abgelehnt.
  • Firmenname, Sitzstaat und Organisationskennung müssen vollständig zu den Zertifikatsattributen passen.
  • Die von der Kommission erzeugte PDF darf außer durch das zusätzliche Organisationssiegel nicht verändert werden.

Fragen zur Registry-Verifizierung

Die Antworten beziehen sich auf den dokumentierten PDF-/QSeal-Weg für juristische Personen im User Guide v1.03.

Warum genügt EU Login nicht für die Organisationsverifizierung?

EU Login authentifiziert die nutzende Person. Identität und Niederlassung der Organisation müssen gesondert nachgewiesen werden. Der aktuelle Leitfaden beschreibt dafür die Registry-PDF mit einem zusätzlichen qualifizierten Organisationssiegel.

Warum reicht eine .p12- oder .pfx-Datei nicht automatisch aus?

Eine Zertifikatsdatei allein belegt keine qualifizierte Siegelerstellungseinheit. Der Leitfaden lehnt die beschriebene reine Softwareverwendung ab. Entscheidend ist das tatsächlich erzeugte QESeal aus einer QSCD, nicht allein die Dateiendung.

Darf ich die Originalerklärung neu erstellen oder einscannen?

Nein. Im beschriebenen PDF-Verfahren muss die originale, von der Kommission erzeugte Datei verwendet werden. Sie darf außer durch das zusätzliche Organisationssiegel nicht verändert werden. Ein Ausdruck mit anschließendem Scan erfüllt die Vorgabe nicht.

Ist Remote-Sealing zwingend vorgeschrieben?

Nein. Der Leitfaden nennt eine qualifizierte Remote-Sealing-Lösung eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters ebenso wie eine qualifizierte Hardware-Erstellungseinheit, etwa Smartcard oder USB-Token. Maßgeblich bleibt das qualifizierte Siegel.

Kann eine verifizierte Organisation bereits Batterie-DPPs erfolgreich registrieren?

Die Organisationsverifizierung und die Registrierung eines Batterie-DPPs sind getrennte Schritte. Mit Prüfstand 6. Oktober 2026 ist die erfolgreiche Batterie-Registrierung weiterhin durch den fehlenden Batterie-Semantikkatalog blockiert. Ein verifiziertes Konto beseitigt diesen Blocker nicht.