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Batteriepasspflicht ab Fristen

DPP Registry · Verifizierung

DPP Registry-Verifizierung: QSeal, QSCD und EU Login

EU Login genügt für juristische Personen nicht. Es authentifiziert die nutzende Person; die Organisation benötigt zusätzlich einen verifizierten Status im DPP Registry.

Die Durchführungsverordnung erlaubt dafür mehrere Nachweiswege. Der aktuelle User Guide v1.02 beschreibt technisch den Weg über eine PDF-Erklärung und ein qualifiziertes elektronisches Siegel der Organisation.

Zugang

EU Login

authentifiziert die nutzende Person

Organisation

Verifizierter Wirtschaftsakteur

benötigt einen gesonderten Identitäts- und Niederlassungsnachweis

Der Login öffnet den Zugang. Erst die separate Organisationsverifizierung berechtigt zur Registrierung von DPPs.

Recht, Technik, Praxis

Drei Ebenen, die nicht vermischt werden dürfen.

Gesetzliche Anforderung

Zwei zulässige Nachweiswege für juristische Personen

Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 nennt entweder ein qualifiziertes elektronisches Siegel mit qualifiziertem Siegelzertifikat eines QTSP oder eine qualifizierte elektronische Attributsbescheinigung. Nur verifizierte Wirtschaftsakteure erhalten Registrierungszugang.

Technischer Ist-Zustand

Der aktuelle User Guide beschreibt den QSeal-PDF-Ablauf

Nach EU Login und Organisationsanmeldung erzeugt das Registry eine von der Kommission gesiegelte PDF-Erklärung. Eine vertretungsberechtigte Person lässt sie mit dem QSeal der Organisation gegensiegeln und lädt sie wieder hoch. Einen UI-Ablauf für die alternative Attributsbescheinigung dokumentiert v1.02 nicht.

Praktische Empfehlung

Nachweis und Zertifikatsattribute vor dem Antrag prüfen

Klären Sie mit einem QTSP, ob das Produkt tatsächlich einen QSeal über eine qualifizierte Erstellungseinheit erzeugt. Firmenname, Sitzstaat und Organisationskennung müssen mit den Registry-Angaben übereinstimmen. Das ist Vorbereitungshilfe, keine zusätzliche gesetzliche Pflicht.

Aktueller UI-Ablauf

Vom EU Login zur verifizierten Organisation.

Der Ablauf folgt dem User Guide v1.02 vom 24. August 2026. Er beschreibt den derzeit unterstützten QSeal-Prozess für juristische Personen.

  1. Mit EU Login anmelden

    EU Login authentifiziert die Person, die den Registry-Prozess ausführt. Für die Testumgebung verlangt der Leitfaden ein separates Konto.

  2. Organisation anlegen

    Juristische Personen geben unter anderem den eingetragenen Namen, den Sitzstaat und eine Organisationskennung an. Diese Werte müssen später zum Zertifikat passen.

  3. PDF-Erklärung anfordern

    Das Registry sperrt die Organisationsdaten in einer PDF-Erklärung und versieht sie mit dem Siegel der Europäischen Kommission.

  4. Außerhalb des Registry qualifiziert siegeln

    Die Erklärung wird mit dem qualifizierten elektronischen Siegel der Organisation gegengesiegelt. Zugelassen sind die dokumentierten PAdES-Baseline-Formate.

  5. PDF hochladen und Ergebnis prüfen

    Die unveränderte, gegengesiegelte PDF wird hochgeladen. Das Registry prüft Dokument, Siegel, Zertifikatsstatus und die Übereinstimmung der Organisationsattribute.

QSeal, QTSP und QSCD

Ein qualifiziertes Zertifikat allein genügt nicht.

Entscheidend ist das erzeugte qualifizierte Siegel. Remote-Sealing ist eine zulässige Möglichkeit, aber nicht der einzige Weg: Eine qualifizierte Hardware-Erstellungseinheit ist ebenfalls vorgesehen.

QSeal
Ein qualifiziertes elektronisches Siegel ist nach eIDAS ein fortgeschrittenes Siegel, das mit einer qualifizierten elektronischen Siegelerstellungseinheit erzeugt wird und auf einem qualifizierten Siegelzertifikat beruht.
QTSP
Für den im Registry-Leitfaden beschriebenen QSeal-Weg stammt das qualifizierte Zertifikat von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter. Anerkannte Anbieter lassen sich im EU/EEA Trusted List Browser prüfen.
QSCD
Der private Schlüssel muss in einer qualifizierten Erstellungseinheit geschützt sein. Der Leitfaden nennt dafür eine Smartcard oder einen USB-Token des QTSP oder einen qualifizierten Remote-Dienst.

.p12 / .pfx richtig einordnen

Reine Softwareverwendung wird im aktuellen Verfahren abgelehnt.

Der User Guide nennt ausdrücklich als Softwaredatei installierte Zertifikate wie.p12 oder.pfx. Sie erzeugen demnach nur ein fortgeschrittenes Siegel auf qualifiziertem Zertifikat und scheitern an der Registry-Prüfung. Maßgeblich ist nicht die Endung an sich, sondern dass das Ergebnis kein QESeal aus einer QSCD ist.

Vor dem Upload prüfen

  • Im EU-DSS-Validator muss die Qualifikation für juristische Personen als QESeal erscheinen – nicht nur als AdESeal-QC.
  • Die PDF muss PAdES Baseline B, T, LT oder LTA verwenden; andere Container werden im PDF-Verfahren abgelehnt.
  • Firmenname, Sitzstaat und Organisationskennung müssen vollständig zu den Zertifikatsattributen passen.
  • Die von der Kommission erzeugte PDF darf außer durch das zusätzliche Organisationssiegel nicht verändert werden.