Führt zum Batteriepass
Passpflichtige Batterien
- Elektrofahrzeugbatterien
- LV-Batterien für leichte Verkehrsmittel
- Industriebatterien mit mehr als 2 kWh
Batteriepasspflicht ab FristenFristen im Überblick
QR-Code & Identifikation
Der QR-Code ist der physische Zugang zum digitalen Batteriepass – aber nicht der Pass selbst. Er verbindet die Batterie über eine persistente eindeutige Kennung mit den richtigen digitalen Informationen.
Ab dem 18. Februar 2027 müssen alle Batterien einen QR-Code tragen. Für passpflichtige Batterien führt dieser zum Batteriepass; Platzierung, Lesbarkeit und Kennungsarchitektur müssen deshalb früh geklärt werden.
An der Batterie
DauerhafterZugangspunkt
Nach dem Scan
Der passende digitale Batteriepass
Der Code enthält nicht den vollständigen Pass. Er stellt die verlässliche Verbindung zur richtigen digitalen Ansicht her.
Kurzantwort
Ab dem 18. Februar 2027 müssen alle Batterien einen QR-Code tragen. Was nach dem Scan erreichbar sein muss, hängt jedoch von der Batteriekategorie ab.
Führt zum Batteriepass
Führt zu anderen Pflichtinformationen
Bei anderen Batteriekategorien stellt der QR-Code die jeweils einschlägigen Kennzeichnungs-, Konformitäts-, Sorgfaltspflicht- und Entsorgungsinformationen bereit. Ein vollständiger Batteriepass nach Artikel 77 der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 ist dafür nicht automatisch erforderlich.
Auch Batterien ohne Batteriepasspflicht benötigen daher grundsätzlich einen QR-Code.
Nach dem Scan
Der QR-Code ist nur der Einstieg. Erst Kennung, Auflösungslogik und der bereitgestellte Datensatz machen daraus einen funktionierenden Batteriepass.
Physischer Datenträger
Das sichtbare oder eingravierte Muster wird von Kamera oder Scanner gelesen.
Persistente Identität
Der codierte Verweis verbindet die konkrete Batterie dauerhaft und eindeutig mit ihrem Pass.
Routing und Rechte
Ein Dienst führt zur passenden öffentlichen oder geschützten Ansicht.
Strukturierter Datensatz
Hier liegen die aktuellen Produkt-, Nachhaltigkeits- und Lebenszyklusinformationen.
Produktkennung und Registrierungskennung sind verschieden: Der QR-Code verweist über die Produktkennung auf die Batterie. Das DPP Registry vergibt zusätzlich eine persistente Registrierungskennung; der elektronische Nachweis wird davon getrennt erzeugt.
Registry-Abgrenzung ansehenKennung & Standards
Der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt, weist ihr die eindeutige Kennung zu. Artikel 77 Absatz 3 der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 verweist dafür auf die ISO/IEC-15459-Reihe oder gleichwertige Normen.
Produktkennung
Der Batteriepass ist mit einer persistenten eindeutigen Produktkennung verbunden. Bei passpflichtigen Batterien genügt deshalb keine bloße Modellseite ohne eindeutigen Bezug zum Exemplar.
Akteurskennung
Das DPP-System kennt daneben eindeutige Kennungen für Wirtschaftsakteure. Sie erfüllen eine andere Funktion und ersetzen die Produktkennung nicht.
Anlagenkennung
Auch Anlagen können im DPP-System eindeutig bezeichnet werden. Ob und wo diese Kennung benötigt wird, richtet sich nach den anzuwendenden Datenanforderungen.
Im Batterierecht
Die EU-Batterieverordnung nennt ausdrücklich die Teile 1 bis 6 der ISO/IEC-15459-Reihe in den dort genannten Ausgaben oder gleichwertige Standards.
Im sektorübergreifenden DPP-System
Seit Juli 2026 ergänzen harmonisierte DPP-Normen für eindeutige Kennungen und Datenträger den technischen Rahmen des europäischen Systems.
Platzierung & Lesbarkeit
Ein QR-Code, der nur im Layout funktioniert, ist nicht ausreichend. Oberfläche, Einbauort, Markierungsverfahren und Nutzung bestimmen die tatsächliche Scanqualität.
Der QR-Code wird sichtbar, gut lesbar und dauerhaft auf die Batterie gedruckt oder eingraviert.
Nur wenn die Anbringung wegen Art oder Größe nicht möglich oder nicht gerechtfertigt ist, darf der Code auf Verpackung und Begleitdokumenten stehen.
Glanz, Abrieb, Verschmutzung und Materialfarbe müssen bei der Gestaltung und Bemusterung berücksichtigt werden.
Die gewählte Größe muss mit gängigen Smartphone-Kameras und unter realistischen Scanbedingungen funktionieren.
Die EU-Batterieverordnung verlangt leichte Lesbarkeit durch allgemein verfügbare QR-Leser, nennt aber keine universelle Kantenlänge. Die richtige Größe ergibt sich aus Datenmenge, Fehlerkorrektur, Druckverfahren, Oberfläche, Scanabstand und realen Nutzungssituationen.
Technische Optionen
Mehrere technische Wege können geeignet sein. Entscheidend sind nachweisbare Eindeutigkeit, Persistenz, Interoperabilität und ein belastbarer Betrieb über den Lebenszyklus.
Prinzip
Eine stabile Webadresse verweist direkt oder über eine eigene Auflösung auf den DPP.
Stärke
Mit üblichen Smartphone-Kameras nutzbar und unter eigener Domain kontrollierbar.
Prüfpunkt
Eine URL allein macht die Kennung nicht standardkonform. Domain, Routing und Betrieb müssen langfristig gesichert sein.
Prinzip
GS1-Kennungen werden in einer strukturierten Web-URI dargestellt und können über einen Resolver zu verschiedenen Zielen führen.
Stärke
Verbindet etablierte Supply-Chain-Kennungen mit Webzugriff und mehreren Informationsdiensten.
Prüfpunkt
Eine mögliche Implementierungsoption – die EU-Batterieverordnung schreibt GS1 Digital Link nicht pauschal vor.
Prinzip
Eine ISO/IEC-15459-konforme oder gleichwertige Kennung wird mit einer eigenen Auflösungslogik verbunden.
Stärke
Kann zu vorhandenen industriellen Kennungs- und Anlagenarchitekturen passen.
Prüfpunkt
Vergabestelle, Eindeutigkeit, Persistenz, Interoperabilität und Resolver-Betrieb müssen nachvollziehbar geregelt sein.
GS1 Digital Link kann die Aktualisierung verknüpfter Inhalte ermöglichen, ohne den aufgedruckten Code zu ändern. Andere sauber betriebene Resolver- und Kennungsarchitekturen können dieselbe Stabilität erreichen.
Routing, Zugriff & Sicherheit
Der physische QR-Code verweist auf eine persistente Kennung oder Route. Änderungen erfolgen am Pass oder an der Auflösung – nicht durch ständig neue Aufkleber.
Allgemein zugängliche Informationen sollten nach dem Scan kostenlos und ohne unnötige App- oder Konto-Barriere erreichbar sein.
Der sichtbare Code enthält keine vertraulichen Daten oder dauerhaften Zugangsschlüssel. Geschützte Ansichten werden erst nach dem Scan authentifiziert.
Ein kopierter Code kann ebenfalls auf eine echte Seite führen. Produktidentität, Datenintegrität und Maßnahmen gegen Missbrauch müssen zusammenspielen.
QR-Test
Testen Sie nicht nur, ob irgendein Scanner den Code erkennt. Entscheidend ist die gesamte Kette von der physischen Markierung bis zur richtigen Ansicht.
Vom QR-Konzept zum laufenden Pass
SimpleDPP verbindet Produktdaten, eindeutige Kennungen, Veröffentlichung und QR-Code in einem kontrollierten Prozess. Die Plattform unterstützt die technische Umsetzung, ersetzt aber weder die Auswahl des passenden Kennungsstandards noch die rechtliche Konformitätsbewertung.

Häufige Fragen
Die wichtigsten Antworten zu Pflichtumfang, Inhalt, Größe, Platzierung, Standards und Sicherheit.
Ja. Artikel 13 Absatz 6 verlangt ab dem 18. Februar 2027 einen QR-Code für alle Batterien. Bei LMT-, Elektrofahrzeug- und Industriebatterien über 2 kWh führt er zum Batteriepass; bei anderen Batterien zu den jeweils vorgeschriebenen Informationen.
Der QR-Code dient als Datenträger für eine standardkonforme Referenz auf die persistente eindeutige Produktkennung und den erreichbaren digitalen Inhalt. Der vollständige Batteriepass mit all seinen Daten sollte nicht direkt in das QR-Muster codiert werden.
Die EU-Batterieverordnung nennt keine universelle Millimetergröße. Der Code muss hohen Kontrast haben und von allgemein verfügbaren QR-Lesern leicht lesbar sein. Die passende Größe ist deshalb mit dem realen Material, Druckverfahren und Scanabstand zu testen.
Grundsätzlich muss er sichtbar, lesbar und dauerhaft auf der Batterie angebracht sein. Verpackung und Begleitdokumente sind nur vorgesehen, wenn die Anbringung wegen Art oder Größe der Batterie nicht möglich oder nicht gerechtfertigt ist.
Nein. GS1 Digital Link ist eine mögliche standardisierte Implementierungsoption für strukturierte Webadressen und Resolver. Die Batterieverordnung verlangt ISO/IEC-15459-konforme oder gleichwertige Kennungen, schreibt GS1 Digital Link aber nicht pauschal als einziges Verfahren vor.
Bei einer persistenten Kennung und stabilen Auflösungsroute normalerweise nicht. Die Passdaten und gegebenenfalls das Routing können aktualisiert werden, während der physische QR-Code gleich bleibt. Ein Statuswechsel durch Wiederverwendung, Umnutzung oder Wiederaufarbeitung kann dagegen neue Kennzeichnungen und einen verknüpften neuen Pass erfordern.
Der QR-Code muss von allgemein verfügbaren Lesern leicht erfassbar sein. Für die öffentliche Ansicht sollte daher ein üblicher Smartphone-Scan ausreichen. Besondere Apps oder Anmeldungen können für geschützte Fachfunktionen sinnvoll sein, nicht als unnötige Hürde vor öffentlichen Informationen.
Nicht allein. Ein Code kann kopiert werden. Eindeutige Produktzuordnung, Integrität der Passdaten, technische Sicherheitsmaßnahmen und gegebenenfalls zusätzliche Prüfmechanismen müssen gemeinsam für Vertrauen sorgen.
Nein. Der QR-Code verweist auf die eindeutige Produktkennung. Das EU-Register erzeugt nach erfolgreicher Registrierung zusätzlich eine persistente Registrierungskennung. Der elektronische Registrierungsnachweis ist ein separates Dokument, das anschließend über das Registry erzeugt werden kann.
Quellen & Stand
Die Seite wurde zuletzt am geprüft. Verbindliche Anforderungen, harmonisierte Normen und optionale Implementierungsstandards werden bewusst unterschieden. Die Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Konformitäts- oder Rechtsberatung.
Weiterlesen
DPP Registry
Registerinhalt, Validierung, Registrierungsnachweis und deutsche Abgrenzung verstehen.
Registry-Prozess ansehenInteraktiver Musterpass
Modell- und Exemplardaten, Rollenansichten, Quellen und Aktualisierungen erkunden.
Musterpass öffnenDaten & Pflichtangaben
71 EU-Datenpunkte nach Pflichtstatus, Zugriff, Datenebene und Quelle einordnen.
Datenfelder ansehen