Entwurf · noch nicht verbindlich
Industriebatterien: Was der EU-Entwurf ändern könnte
Redaktion Mein BatteriepassAktualisiert am
Die Europäische Kommission hat am einen Entwurf für Mindestwerte zur Leistung und Haltbarkeit wiederaufladbarer Industriebatterien veröffentlicht. Er schlägt zugleich neue technische Referenzen für Batteriepass-QR-Code und Produktkennung vor.
Status am 6. Oktober 2026: Entwurf zur öffentlichen Rückmeldung. Der Vorschlag ist noch kein geltendes Recht und begründet keine sofortige Umstellungspflicht.
Die Batterie bleibt. Die technische Referenz könnte sich ändern.
Der Entwurf betrifft unter anderem Kennung und QR-Code. Eine neue Umstellungspflicht folgt daraus noch nicht.
Was ist veröffentlicht worden?
Ares(2026)9188325 ist der Entwurf einer delegierten Verordnung zur Ergänzung und Änderung der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Die Veröffentlichung durch die Kommission beziehungsweise das Publications Office am 29. September 2026 dokumentiert den Vorschlag, nicht dessen Annahme. Die öffentliche Rückmeldung ist Teil des Verfahrens. Ob und in welcher Fassung die Änderung verbindlich wird, hängt vom weiteren Verfahren ab.
Ein Entwurf. Zwei unterschiedliche Anwendungsbereiche.
Leistung & Haltbarkeit
Artikel 1: wiederaufladbare Industriebatterien mit mehr als 2 kWh; ausschließlich externe Speicher sind ausgenommen.
Mindestwerte und Prüfbedingungen hängen von Anwendung und Batterietyp ab.
Kennung & QR-Code
Artikel 2: vorgeschlagene Änderung der technischen Referenz für den Batteriepass. Dieser Teil ist nicht auf Industriebatterien beschränkt.
Leistungsanforderungen und Batteriepasspflicht sind getrennt zu prüfen.
Beide Teile sind vorgeschlagen, noch nicht verbindlich.
Welche Industriebatterien betrifft der Leistungsteil?
Artikel 1 des Entwurfs betrifft wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh; Batterien mit ausschließlich externem Speicher sind davon ausgenommen. Anhang I unterscheidet unter anderem stationäre Speicher für den häuslichen Einsatz, regelmäßig zyklisch genutzte Batterien, bleibasierte Batterien und Batterien für sporadische Nutzung beziehungsweise Backup-Anwendungen.
Geplant sind Mindestwerte für Kapazitätsverlust und erwartete Lebensdauer sowie für bestimmte häusliche Speichersysteme den Energiewirkungsgrad. Die vorgeschlagenen Werte hängen von Anwendung und Batterietyp ab. Mess- und Berechnungsmethoden sowie Belastungsfaktoren gehören zur Bewertung; einzelne Zahlen ohne diese Bedingungen wären kein verlässlicher Prüfmaßstab. Der Entwurf enthält außerdem Vorgaben zur technischen Dokumentation und zur Bewertung nach Wiederverwendung, Umnutzung oder Wiederaufarbeitung.
Diese geplanten Mindestwerte sind noch nicht verbindlich. Sie ändern derzeit weder den gesetzlichen Batteriepass-Stichtag noch die grundlegende Einordnung der betroffenen Batteriegruppen einschließlich Industriebatterien. Der Leistungsteil und die Batteriepasspflicht sind getrennt zu prüfen.
QR-Code und Kennung: Was gilt, was ist vorgeschlagen?
Artikel 2 Nummer 1 des Entwurfs soll die technische Referenz in Artikel 77 Absatz 3 der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 ersetzen. Dieser Vorschlag ist nicht auf den Anwendungsbereich der industriellen Leistungsanforderungen beschränkt.
- Eindeutige Kennung
- Heute geltendDie in Artikel 77 Absatz 3 genannten Ausgaben der ISO/IEC-15459-Reihe, Teile 1 bis 6, oder gleichwertige Standards.
- Vorgeschlagen · noch nicht verbindlichEN 18219:2026 oder gleichwertige Standards.
- QR-Code / Datenträger
- Heute geltendDie in Artikel 77 Absatz 3 genannten Ausgaben der ISO/IEC-15459-Reihe, Teile 1 bis 6, oder gleichwertige Standards.
- Vorgeschlagen · noch nicht verbindlichEN 18220:2026 oder gleichwertige Standards.
- Konsequenz heute
- Heute geltendDie geltende Batterieverordnung bleibt maßgeblich.
- Vorgeschlagen · noch nicht verbindlichKeine sofortige Umstellungspflicht aus dem Entwurf.
EN 18219 und EN 18220 sind veröffentlichte DPP-Normen und unter der Ökodesign-Verordnung im Amtsblatt referenziert. Das ersetzt für sich genommen nicht die geltende Referenz im Batterierecht. Veröffentlichung, Amtsblattreferenzierung und Änderung der Batterieverordnung sind unterschiedliche Schritte.
Was bedeutet der Entwurf für Unternehmen?
Aus dem Entwurf allein folgt keine Pflicht, bestehende Kennungen oder QR-Codes sofort umzustellen. Bis eine Änderung angenommen, veröffentlicht und in Kraft getreten ist, bleibt die geltende Regelung maßgeblich. Die Möglichkeit gleichwertiger Standards ist sowohl im geltenden Recht als auch im Vorschlag enthalten; Gleichwertigkeit muss für die konkrete Umsetzung beurteilt werden.
Als redaktionelle Vorbereitungsempfehlung ist es sinnvoll, verwendete Normausgaben, Kennungsschemata und Scanprozesse zu dokumentieren und mögliche Änderungen technisch einzuplanen. Die allgemeine Seite Anforderungen erklärt weiterhin vorrangig das geltende Recht.
Was können DPP- und Software-Anbieter vorbereiten?
Eine flexible Architektur kann Normversionen, Identifier-Logik und Datenträgererzeugung getrennt konfigurierbar halten. Standards und Versionen sollten nicht unnötig an mehreren Stellen fest im Code hinterlegt werden. Das erleichtert die spätere Bewertung und Umsetzung einer tatsächlich verbindlichen Änderung. Es ist eine technische Empfehlung, keine neue gesetzliche Pflicht aus dem Entwurf.
Vorgeschlagene Mindestwerte gehören derzeit nicht als verbindliche Ausschlusskriterien in Betroffenheitsrechner oder Batteriepass-Checks. Ebenso bleibt der veröffentlichte Datenkatalog von angekündigten Überarbeitungen zu unterscheiden.
Fragen zum Industriebatterien-Entwurf
Die kurzen Antworten unterscheiden geltendes Recht und geplante Änderungen. Die Primärquellen stehen direkt im Anschluss.
Ist der EU-Entwurf bereits verbindlich?
Nein. Ares(2026)9188325 ist ein Entwurf zur öffentlichen Rückmeldung. Ob und in welcher Fassung er verbindlich wird, hängt vom weiteren Verfahren ab. Maßgeblich bleibt bis dahin das geltende Recht.
Muss ich bestehende QR-Codes oder Kennungen jetzt ändern?
Aus dem Entwurf allein folgt keine sofortige Umstellungspflicht. Dokumentieren Sie verwendete Normausgaben, Kennungsschemata und Scanprozesse, um eine später tatsächlich verbindliche Änderung beurteilen zu können.
Betrifft die vorgeschlagene QR-Code-Änderung nur Industriebatterien?
Nein. Der Leistungsteil betrifft bestimmte Industriebatterien. Artikel 2 Nummer 1 schlägt dagegen eine Änderung der technischen Referenz für Kennung und QR-Code des Batteriepasses vor. Dieser Teil ist nicht auf den industriellen Leistungsbereich beschränkt.
Ändert der Entwurf den Batteriepass-Stichtag oder den Betroffenheitscheck?
Nein. Der Entwurf ändert derzeit weder den gesetzlichen Batteriepass-Stichtag noch die geltenden Batteriegruppen. Vorgeschlagene Mindestwerte sind keine verbindlichen Ausschlusskriterien für die Betroffenheitsprüfung.
Quellen & Stand
Entwurf und geltendes Recht getrennt belegt.
Geprüft am . Der Entwurf ist noch nicht verbindlich. Maßgeblich bleiben die geltenden Rechtsakte. Die Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
- Europäische Kommission / Publications OfficeEntwurf Ares(2026)9188325 vom 29. September 2026Entwurf zur öffentlichen Rückmeldung, noch nicht verbindlich. Artikel 1 und Anhang I: geplante Mindestwerte für Industriebatterien; Artikel 2 Nummer 1: vorgeschlagene Änderung der QR-Code- und Kennungsstandards in Artikel 77 Absatz 3.(öffnet in neuem Tab)
- EUR-LexVerordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und AltbatterienGeltende Rechtsgrundlage: Artikel 10 zu Leistung und Haltbarkeit sowie Artikel 77 Absatz 3 zu QR-Code und Kennung. Konsolidierter Stand: 13. August 2026.(öffnet in neuem Tab)
- EUR-LexDurchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 zu harmonisierten DPP-NormenVeröffentlicht die Normreferenzen unter der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781; darunter EN 18219:2026 und EN 18220:2026. Ändert nicht selbst Artikel 77 Absatz 3 der Batterieverordnung.(öffnet in neuem Tab)
- EVS – nationale NormungsorganisationEN 18219:2026 – Unique identifiersOffizieller Normdatensatz zur europäischen Norm für eindeutige DPP-Kennungen.(öffnet in neuem Tab)
- NEN – nationale NormungsorganisationEN 18220:2026 – Data carriersOffizieller Normdatensatz zur europäischen Norm für DPP-Datenträger.(öffnet in neuem Tab)